Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

 

Es wird festgestellt, dass der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 nach der Prüfung durch die Treuhand Weser-Ems GmbH Oldenburg und vorbehaltlich der abschließenden Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,00 € ausweist.

 

 


Steuerberater Axel Bendiks stellte die Eckwerte des Jahresabschlusses 2019 vor, der von seinem Steuerberatungsbüro erstellt wurde. Die Prüfung erfolgte durch die Treuhand Weser-Ems GmbH, Oldenburg, und wurde mit Datum vom 19.06.2020 positiv attestiert.

 

Auf der Aktivseite der Bilanz sind als Anlagevermögen Grundstücke mit einem steuerlichen Buchwert von 3.912.000 €, Maschinen 166.000 € und sonstige Ausstattungen von ca. 9.000 € ausgewiesen. Des Weiteren bestehen Restforderungen aus dem Grundstückskaufvertrag mit der NLG von 1.300.000 € und ein Bankguthaben von ca. 112.000 €, das mit der erhaltenen Zuwendung des Landkreises im Zusammenhang mit der Anlegung des Kreisverkehrsplatzes begründet ist. Die Passivseite der Bilanz weist insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie Rückstellungen für die Unterhaltung und Anschaffung von Kompensationsflächen aus.

 

In der Gewinn- und Verlustrechnung sind Umsatzerlöse aus den Einnahmen des Wohnmobilstellplatzes (6.100 €) und Pachterträge zu nennen. Aufwendungen für Fremdleistungen beinhalten die Personalgestellung der Gemeinde  bzw. die Inanspruchnahme des Baubetriebshofes. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich von 46.000 € auf 49.000 € erhöht und beinhalten alle weiteren Aufwendungen wie z. B. Aufwendungen für das Mähboot, Beratungs- und Verwaltungskosten, Energiekosten, Beiträge und Gebühren. Die Abschreibungen sind insbesondere durch die Anschaffung des Mähbootes deutlich gestiegen (von 36.000 € auf 50.000 €). Die Zinserträge betragen – wie im Vorjahr -
26.000 € (2 % der Restforderung gegenüber der NLG). Diesen stehen Zinsaufwendungen in Höhe von 28.000 € für Bankdarlehen gegenüber. Aufgrund vorgenommener Umschuldungen konnte der Zinsaufwand im Vergleich zum Vorjahr um 23.200 € reduziert werden.

 

Insgesamt ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 162.021,94 € (Vorjahr: 171.704,04 €). Dieser Betrag wird durch die lfd. Zuweisung der Gemeinde und bilanztechnisch durch die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen, so dass das Bilanzergebnis unverändert bleibt.

 

Frau Brandenburg-Bienek fragte nach der Höhe der Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung. Herr Bendiks antwortete, dass diese Position mit einer Restforderung eines Tiefbauunternehmens im Rahmen der Herstellung einer Uferbeseitigung am Wangermeer begründet ist. Aus Gründen des Vorsichtsprinzip wurde ein strittiger Betrag von 35.876 € hier ausgewiesen. Darüber hinaus wies Frau Brandenburg-Bienek auf eine unrichtige Bezeichnung mit „Bewirtung der Wasserflächen“ hin. Die Betriebsleitung sagte eine Anpassung im nächsten Jahresabschluss zu. Auf die Frage von Frau Brandenburg-Bienek nach den Aufwendungen für das Mähboot antwortete Herr Meuer, dass es sich um Tankrechnungen u. dgl. handelt. Reparaturaufwendungen sind hierin nicht enthalten.

 

Die Frage von Herrn Peters zu der Höhe der Jagdpachten beantworte Herr Hinrichs.

 

Vorsitzender Peters bedankte sich beim Steuerberater Bendiks für seine informativen Ausführungen.