Anhand einer Präsentation unterrichtete Herr Meuer den Betriebsausschuss umfassend über die aktuellen Sachstände beim Eigenbetrieb Wangermeer.

 

  • Baugebiet NLG

Der Endausbau des 1. Bauabschnitts, die Erschließung des 3. Bauabschnitts, die Arbeiten beim vereinbarten Ausbau des Strandabschnitts im dortigen Bereich sowie der Fußweg wurden begonnen und sind bis 11/2020 beendet. Der Verkauf der Baugrundstücke im 2. Bauabschnitt verläuft hervorragend – die Grundstücke sind gänzlich entweder bereits verkauft oder reserviert. Die Vermarktung im 3. Bauabschnitt soll bald starten.

 

  • Anlegung des Kreisverkehrsplatzes

Der notwendige Flächenerwerb konnte zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Nach Abschluss der Kreuzungsvereinbarung wird diese Baumaßnahme als Winterbaustelle umgesetzt.

 

  • Verkauf der Halbinsel

Die Veräußerung der Halbinsel war Gegenstand der gestrigen Beratung im Verwaltungsausschuss. Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses ermächtigen die Verwaltung, den Vertrag mit der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH (NLG) abzuschließen.

 

  • Verkauf der Rundinsel

Die nächsten Schritte mit der Umsetzung des Campingplatzkonzepts werden in Kürze durchgeführt. Planungsunterlagen liegen vor und ein Kaufvertragsentwurf ist in der Abstimmung.

 

  • Nutzung der Rundinsel

Frau Brandenburg-Bienek fragte nach der Beschlusslage zur Haltung der Rinder auf der Rundinsel. Auf Nachfrage von Frau Günther hinsichtlich der Belastung durch Fäkalien der Rinder verwies Herr Meuer auf die im Vorfeld mit dem Gesundheitsamt erfolgte Abstimmung. Darüber hinaus prüft das Gesundheitsamt fortlaufend die Wasserqualität.  Herr Mühlena sagte insgesamt eine Überprüfung zu. 

 

  • Rundweg Ostufer

Die Maßnahme wird mit Mittel aus dem Förderprogramm LEADER umgesetzt. Die konkreten Umsetzungspläne wurden von Herrn Meuer detailliert dargestellt.

 

  • Hausboote am Wangermeer“ und „Stelzengebäude

Die Bauleitplanung ist weiter fortgeführt worden und es steht die Abstimmung der konkreten Vertragsunterlagen als nächsten Schritt an.

 

  • Mähboot

Herr Meuer berichtete von technischen Problemen des im Dezember 2018 aus gelieferten neuen Mähbootes. Die ausgelieferte Technik entspricht nicht dem Anforderungsprofil für die Erfordernisse des Wangermeers. Aus diesem Grunde bessert die Herstellerfirma das Boot nochmals nach. Um die geforderte Funktionsfähigkeit zu erreichen, soll nach Aussage von Herr Mühlena eine robustere Technik eingesetzt werden. Zunächst wurde ein Ersatzboot von der Herstellerfirma zur Verfügung gestellt. Sowohl das Ersatzboot als auch der Umbau des „Mähwiefken“ wird von der Herstellerfirma übernommen. Nach Schilderung durch den Mähbootfahrer Björn Harms bestand bei dem Ersatzboot jedoch die Problematik, dass dieses Gerät nur über eine Schnittbreite von 1,0 m verfügt. Demgegenüber hat das bemängelte Gerät eine Mähschrittbreite von 2,5 m. Auch verfügt das Ersatzboot über kein GPS, so dass die Befreiung vom Seegras deutlich länger dauert. Dieses führt zu einer erheblichen Arbeitsmehrbelastung und die Effektivität ist deutlich schlechter als beim georderten Mähboot. Mittlerweile wurde dieses kleine Boot vom Hersteller durch ein größeres und leistungsfähigeres Boot ersetzt. Trotz dieser Beeinträchtigungen muss es das Ziel der Mäharbeiten sein, dass dieser Prozess gestoppt wird. Bevor das Seegras abstirbt, muss möglichst viel Seegras herausgeholt werden.

 

Nach Aussage von Herrn Meuer beanstandet das Gesundheitsamt im Rahmen der turnusgemäßen Gewässerprüfungen nicht die Qualität des Wassers. Ergänzend erklärte Herr Mühlena, dass keine Blaualgen-Problematik besteht. Zwar klagen Schwimmer manchmal über juckende Pusteln, doch die Ursache liegt wahrscheinlich in Zerkarien (das sind Larven von im Wasser vorkommenden Saugwürmern, die sich beim Schwimmen die Haut bohren und Pusteln bilden. Das ist unangenehm, aber eher harmlos).


Frau Brandenburg-Bienek zeigte sich enttäuscht über die Auslieferung eines nicht funktionierenden Mähboots. In Anbetracht der erheblichen Anschaffungskosten ist es unabdingbar, dass das Gerät seine Funktion auch erfüllen muss. Sofern die Herstellerfirma nicht ihre vertragliche Leistung erbringt, sollte der Vertrag rückabgewickelt werden. Darüber hinaus hat die Herstellerfirma Schadensersatz zu leisten. Aufgrund der Ausführungen der technischen Betriebsleitung hat sie jedoch derzeitig den Eindruck gewonnen, dass eine Problemlösung möglich ist.


Herr Osterkamp verwies auf die negativen Erfahrungen mit dem Gewässer „Banter See in Wilhelmshaven“, bei dem es leider zu einem „Umkippen des Gewässers“ mit den daraus resultierenden Beeinträchtigungen führte. Dieses gilt es unbedingt zu vermeiden. Wichtig ist es, dass schnellstmöglich ein verstärkter Einsatz gegenüber dem Überhang genommenen Pflanzenbewuchs erfolgt. Momentan wäre die Problematik noch mit „normalen“ Mitteln in den Griff zu bekommen. In diesem Zusammenhang wies er auf die Vermarktungsmöglichkeit des Seegrases hin. So erfolgt eine Vermarktung des in der Ostsee gewachsenen Seegras als Kosmetik oder zur Dämmung. Hierdurch könnte ein Beitrag zum Abbau der defizitären Lage des Eigenbetriebs geleistet werden.