Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Herr Podein teilte mit, dass die Bürgerbegehren von der Gemeinde Wangerland zunächst als unzulässig zurückgewiesen worden sind. Nach aktueller Rechtsprechung war die Zulässigkeit im März 2020 festzustellen. Nach der Klärung von Sachfragen und der Beratung der Bürgerinitiative, wurde letztlich einen Antrag auf Fristverlängerung „bis zur Aufhebung der Kontaktbeschränkungen, der Coronoa-Pandemie“ gestellt worden. Dieser Zeitraum war deutlich zu weit und unbestimmt gegriffen. Gemäß § 32 NKomVG wäre Fristende der 13.9.2020 gewesen. Mit Blick auf Corona und eine geschätzte Entwicklung der Pandemie, wurde seitens des Bürgermeisters eine Frist bis zum 31.12.2020 gewährt. Aus dem Hauptausschuss wurden Bedenken gegen eine Verlängerung der Frist aufgeworfen. Eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der Verlängerung ergab eine vorhandene andere Rechtsauffassung (OVG Münster, VG Braunschweig). Danach ist eine Verlängerung der Frist aus § 32 NKomVG rechtswidrig. Der Hauptausschuss hat sich in der Folge dennoch für eine Aufrechterhaltung der Fristverlängerung ausgesprochen.

 

Herr Mühlena ergänzte, dass eine Überprüfung des Beschlusses des Hauptausschusses bei der Kommunalaufsicht vorliegt. Er teilte mit, dass nach seiner Auffassung vor dem Hintergrund der Pandemie das Vorliegen Höherer Gewalt festzustellen ist, eine Fristverlängerung mithin geboten sei.

 

Herr Cramer machte darauf aufmerksam, dass das Bürgerbegehren ein hohes Gut und s. E. die Angelegenheit „Gästehaus Hooksiel“ nicht durch ein Bürgerbegehren anzugreifen sei. Dies sollte geprüft werden. Die Kommunikation der Unterstützer der BI werde größtenteils mit Leserbriefen und social media geführt. Eine Richtigstellung sei für die Ratsmitglieder nur schwer möglich. Er wies darauf hin, dass das Thalasso-Zentrum bereits finanziert sei und nicht am Gästehaus hänge. Diese Darstellung sei falsch. Eine stattfindende Verunglimpfung der Ratsmitglieder sei unangemessen und nicht auszuhalten.

 

Herr Tammen wies darauf hin, dass genau der von Herrn Podein geschilderte Verlauf zur Bildung der neuen Mehrheitsgruppe geführt habe. Er warf dem Bürgermeister vor, einen Taschenspielertrick angewendet zu haben, um einen positiven Beschluss zu der Fristverlängerung zu erhalten.

 

Frau Brandenburg-Bienek bemängelte, dass die erste Entscheidung einer Fristverlängerung gegenüber der Bürgerinitiative vom Bürgermeister allein entschieden worden sei, diese Entscheidung hätte ihrer Ansicht nach nur unter Beteiligung des Rates erfolgen dürfen.

 

Herr Szlezak sprach sich grundsätzlich für die Verlängerung und eine einvernehmliche Regelung aus.