Beschluss:

Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.

Der Rat beschließt die 109. Änderung des Flächennutzungsplanes (Elisabethgroden) der Gemeinde Wangerland mit Begründung aufgrund der §§ 2 und 5 des Baugesetzbuches sowie der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der jeweils gültigen Fassung.