Beschluss:
Bezüglich
der eingegangenen Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten
Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.
Der Rat
beschließt die 109. Änderung des Flächennutzungsplanes (Elisabethgroden) der
Gemeinde Wangerland mit Begründung aufgrund der §§ 2 und 5 des Baugesetzbuches
sowie der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der
jeweils gültigen Fassung.