Sitzung: 24.03.2020 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür
Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 1
Vorlage: II-509-2020
Beschluss:
Der Rat beschließt
die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen
Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge
auf 21.111.088
€
1.2 der ordentlichen
Aufwendungen auf 20.720.620
€
1.3 der außerordentlichen
Erträge auf 127.800
€
1.4 der außerordentlichen
Aufwendungen auf 19.250
€
2. im Finanzhaushalt
mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit 20.148.806
€
2.2 der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit 19.236.497
€
2.3 der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit 2.716.750
€
2.4 der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit 4.005.900
€
2.5 der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit 2.334.300
€
2.6 der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit 1.976.800
€
2.7. nachrichtlich:
Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des
Finanzhaushaltes 25.199.856
€
- der Auszahlungen des
Finanzhaushaltes 25.219.197
€
3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 700.000 €
festgesetzt.
4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 200.000 €
festgesetzt.
5. Der Höchstbetrag bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite
zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 3.200.000 €
festgesetzt.
6. Die Steuersätze (Hebesätze)
für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:
6.1. Grundsteuer
6.1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 450
v.H.
6.1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 450
v.H.
6.2. Gewerbesteuer 450
v.H.
7. Das vorgelegte
Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2021 – 2023 wird genehmigt.
Herr Osterkamp hielt einen Bericht zum Haushalt und machte deutlich, dass die positiven Signale, die vom Entwurf ausgingen, wegen der Corona-Pandemie so nicht mehr eintreffen werden. Es ist mit erheblichen Einnahmeausfällen zu rechnen. Ebenso wird es notwendig sein, die heimische Wirtschaft durch finanzielle Entlastungen zu stützen.
Sodann erfolgte eine rege Diskussion zu verschiedenen Aspekten (s. auch Anträge zur TO). Es bestand Einvernehmen, den Haushalt trotzdem so zu beschließen um der Verwaltung einen handlungsfähigen Rahmen zu geben.