Beschluss:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020

 

 

1. im Ergebnishaushalt

   mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                       21.111.088 €

 

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                         20.720.620 €

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                                                  127.800 €

 

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                      19.250 €

 

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                            20.148.806 €

 

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                          19.236.497 €

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                  2.716.750 €

 

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                 4.005.900 €

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                             2.334.300 €

 

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                            1.976.800 €

 

 

2.7. nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                                      25.199.856 €

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                                     25.219.197 €

 

 

3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 700.000 € festgesetzt.

 

 

4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 200.000 € festgesetzt.

 

 

 

5. Der Höchstbetrag bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,

wird auf 3.200.000 € festgesetzt.

 

 

6. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

 

6.1. Grundsteuer

 

6.1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)             450 v.H.

 

6.1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                            450 v.H.

 

6.2. Gewerbesteuer                                                                                                    450 v.H.

 

 

7. Das vorgelegte Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2021 – 2023 wird genehmigt.

 

 

 

 

 


Herr Osterkamp hielt einen Bericht zum Haushalt und machte deutlich, dass die positiven Signale, die vom Entwurf ausgingen, wegen der Corona-Pandemie so nicht mehr eintreffen werden. Es ist mit erheblichen Einnahmeausfällen zu rechnen. Ebenso wird es notwendig sein, die heimische Wirtschaft durch finanzielle Entlastungen zu stützen.

 

Sodann erfolgte eine rege Diskussion zu verschiedenen Aspekten (s. auch Anträge zur TO). Es bestand Einvernehmen, den Haushalt trotzdem so zu beschließen um der Verwaltung einen handlungsfähigen Rahmen zu geben.