Beschluss:
Der Gemeindewahlleiter,
Bürgermeister Björn Mühlena, wird mit sofortiger Wirkung abberufen.
Gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 2 NKWG
wird der Gemeindeoberamtsrat Peter Podein ab sofort zum Gemeindewahlleiter
berufen.
Beschluss:
Der Gemeindewahlleiter,
Bürgermeister Björn Mühlena, wird mit sofortiger Wirkung abberufen.
Gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 2 NKWG
wird der Gemeindeoberamtsrat Peter Podein ab sofort zum Gemeindewahlleiter
berufen.