Herr Geisen fragte in Bezug auf die Thematik „Rammarbeiten“ nach, ob im städtebaulichen Vertrag eine Regelung enthalten ist, wonach bei ggf. notwendigen Pfahlgründungsarbeiten dem „Bohren“ der Vorrang eingeräumt wird.

 

Herr Mühlena bestätigte dies.

 

Herr Geisen sprach die Entwässerung in Bezug auf die Gracht beim Haus für Gästebetreuung an und regte eine Abstimmung mit der WTG an. Herr Weydringer teilte mit, dass die konkrete Art und Weise der Entwässerung im Rahmen der Erschließungsplanung, welche vom Vorhabenträger noch durchzuführen ist, geprüft und mit allen Beteiligten abgesprochen wird.

 

Frau Kullmer fragte ebenfalls in Bezug auf die Thematik „Rammarbeiten“ nach. Auch ihr wurde zugesichert, dass eine entsprechende Regelung im städtebaulichen Vertrag enthalten ist.