Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020

 

 

1. im Ergebnishaushalt

   mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                           21.111.088 €

 

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                              20.720.620 €

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                                                      127.800 €

 

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                            19.250 €

 

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                    20.148.806 €

 

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                   19.236.497 €

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                         2.716.750 €

 

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                        4.005.900 €

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                     2.334.300 €

 

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                    1.976.800 €

 

 

2.7. nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                                            25.199.856 €

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                                           25.219.197 €

 

 

3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 700.000 € festgesetzt.

 

 

4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 200.000 € festgesetzt.

 

 

 

5. Der Höchstbetrag bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,

wird auf 3.200.000 € festgesetzt.

 

 

6. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

 

6.1. Grundsteuer

 

6.1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                       450 v.H.

 

6.1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                 450 v.H.

 

6.2. Gewerbesteuer                                                                                                     450 v.H.

 

 

7. Das vorgelegte Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2021 – 2023 wird genehmigt.

 

 

 

 

 

 


Herr Osterkamp stellte in seinem (dieser Niederschrift beigefügten) Redebeitrag die Eckpunkte des Haushaltes 2020 vor. Ergänzend wies Herr Osterkamp darauf hin, dass im Ergebnishaushalt auch Haushaltsmittel für die Umsetzung des Demografie-Projektes (Bürgerbus) sowie für Baumpflanzungen (Antrag der Fraktion Bündnis 90 die Grünen) zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Onnen-Lübben dankte für die solide Haushaltsplanung und freute sich insbesondere über die zur Verfügung gestellten Mittel für Investitionen in Höhe von 4.000.500 €. Darüber hinaus sprach er – auch in Namen aller Ausschussmitglieder – den Dank für die diesjährigen konstruktiven Haushaltsklausurberatungen aus.

 

Herr Lammers freute sich, dass sich die konsequente gemeinsame Haushaltspolitik der vergangenen Jahre auszahle. Im Ergebnis der gemeinsamen getragenen erheblichen Einschnitte – wie z. B. der Begrenzung der freiw. Aufgaben auf einen Prozentsatz von 3 % der Aufwendungen des Ergebnishaushaltes – konnte der riesige Schuldenberg abgebaut werden.

 

Frau Kirschner hob die solide Haushaltsführung hervor. Auch war sie erfreut, dass Haushaltsmittel für die beantragten Baumpflanzungen zur Verfügung gestellt werden können.

 

In Anbetracht der nicht verbrauchten letztjährigen Investitionsausgaben sah sich Herr Cramer in der politischen Gestaltungsmöglichkeit eingeschränkt. Die Verwendung der freien Investitionsmittel hätte im vergangenen Jahr für andere dringende Projekte eingesetzt werden können. Auch für dieses Jahr befürchtet er, dass die eingeplanten Mittel für die Viethstraße nicht vollständig abgerufen werden.

 

Herr Thomssen wünschte sich ebenfalls, dass die diesjährigen Investitionen auch tatsächlich umgesetzt werden. Er schlug vor, nicht genutzte Haushaltsmittel rechtzeitig für andere dringende Infrastrukturmaßnahmen einzusetzen. Insgesamt erklärte Herr Thomssen, dass die CDU-FDP Gruppe den Haushalt mittragen könne.

 

Herr Mühlena zollte dem Rat für die disziplinierte Haushaltspolitik der vergangenen Jahre ein Lob. Der heute eingebrachte Haushaltsentwurf weist eine Rekord-Investitionssumme aus. Insbesondere für den Erhalt und Grundsanierung der Straßen können in diesem Jahr Mittel im Ergebnis- und Finanzhaushalt in Höhe von insgesamt 1.000.000 € zur Verfügung gestellt werden. Dennoch ist es auch notwendig, Vorsorge aufgrund der prognostizierten weiteren wirtschaftlichen Entwicklung zu treffen. Er ermahnte zu einer Fortführung der disziplinierten Haushaltspolitik. Hinsichtlich der letztjährig eingesparten Haushaltsmittel verwies er auf den Willen des Rates, die Schulden zu reduzieren bzw. keine neuen Schulden aufzubauen. Es war nur möglich, die Darlehensermächtigung von 674.000 € nicht in Anspruch zu nehmen bzw. ein Darlehen von 58.300 € außerordentlich zu tilgen, weil notwendige Deckungsmittel zur Verfügung standen. Darüber hinaus verwies er auf die erst zum Jahresschluss 2019 besetzten Bautechnikerstellen. Dadurch war es leider nicht möglich, alle vorgesehenen Maßnahmen im geplanten Umfange umzusetzen. Hinsichtlich der Infrastrukturmaßnahme in der Viethstraße sieht er in diesem Jahr einen erheblichen Auszahlungsbedarf für die Planungsleistungen und vorbereitende Arbeiten im Straßenuntergrund. Sofern Haushaltsmittel nicht im bereitgestellten Umfange benötigt werden, schlug Herr Mühlena vor, die dringend notwendige Sanierung des Radweges auf der ehemaligen Bahntrasse durchzuführen. Hierfür wären keine erheblichen Planungsvorleistungen notwendig. Die Mitglieder des Ausschusses stimmten diesem Vorschlag einhellig zu.