Sitzung: 10.03.2020 Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Sanierung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Vorlage: III-487-2020
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Wangerland
beschließt zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem
Wohnraum zu angemessenen Preisen und damit zur Abwendung der Gefahr eines
Wohnraummangels eine Zweckentfremdungssatzung für die Ortsteile Hooksiel, Horumersiel,
Schillig, Minsen-Förrien und Friederikensiel gemäß § 1 Abs. 1 NZwEWG in der
dieser Vorlage beigefügten Fassung.
Herr Mühlena erläuterte die Gründe (Wohnraummangel in den
Orten Hooksiel, Horumersiel, Schillig, Minsen-Förrien und Friederikensiel) für
den Erlass der Zweckentfremdungssatzung. In diesen Orten werden immer mehr Wohnungen durch die Nutzung als
gewerbliche Ferienwohnung oder Zweitwohnung dem Wohnungsmarkt für das
Dauerwohnen entzogen. Dieser Entwicklung kann langfristig nur mit der Anpassung
der geltenden Bebauungspläne entgegen gewirkt werden. Um diese Anpassung
städtebaulich adäquat vorzubereiten ist es zunächst erforderlich, ein
Gemeindeentwicklungskonzept zu erstellen. Dieser Prozess wird ca. 3 Jahre
dauern. Damit sich die derzeitige Wohnungsmarktsituation bis zur Überarbeitung
der einzelnen Bebauungspläne nicht noch mehr verschlechtert, soll innerhalb der
nächsten fünf Jahre mit dem Erlass einer Zweckentfremdungssatzung die
Umwandlung von Dauerwohnraum in Ferienwohnungen gesteuert werden. Abschließend
wies er darauf hin, dass diese Vorgehensweise vorab im Arbeitskreis
Ferienwohnen abgestimmt worden ist.
Herr Cramer
bedankte sich bei den Mitgliedern des Arbeitskreises und insbesondere bei der
Verwaltung. Er wies auf die Möglichkeit hin, dass auch noch weitere Orte, in
denen zukünftig ein Wohnraummangel festgestellt wird, in die Satzung mit
einbezogen werden können. Ihm sei es besonders wichtig darauf zu achten, die
einzelnen Orte im Wangerland für die dort wohnende Bevölkerung „lebensfähig“ zu
halten.