Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Wangerland beschließt zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Preisen und damit zur Abwendung der Gefahr eines Wohnraummangels eine Zweckentfremdungssatzung für die Ortsteile Hooksiel, Horumersiel, Schillig, Minsen-Förrien und Friederikensiel gemäß § 1 Abs. 1 NZwEWG in der dieser Vorlage beigefügten Fassung.


Herr Mühlena erläuterte die Gründe (Wohnraummangel in den Orten Hooksiel, Horumersiel, Schillig, Minsen-Förrien und Friederikensiel) für den Erlass der Zweckentfremdungssatzung. In diesen Orten werden immer mehr Wohnungen durch die Nutzung als gewerbliche Ferienwohnung oder Zweitwohnung dem Wohnungsmarkt für das Dauerwohnen entzogen. Dieser Entwicklung kann langfristig nur mit der Anpassung der geltenden Bebauungspläne entgegen gewirkt werden. Um diese Anpassung städtebaulich adäquat vorzubereiten ist es zunächst erforderlich, ein Gemeindeentwicklungskonzept zu erstellen. Dieser Prozess wird ca. 3 Jahre dauern. Damit sich die derzeitige Wohnungsmarktsituation bis zur Überarbeitung der einzelnen Bebauungspläne nicht noch mehr verschlechtert, soll innerhalb der nächsten fünf Jahre mit dem Erlass einer Zweckentfremdungssatzung die Umwandlung von Dauerwohnraum in Ferienwohnungen gesteuert werden. Abschließend wies er darauf hin, dass diese Vorgehensweise vorab im Arbeitskreis Ferienwohnen abgestimmt worden ist.

 

Herr Cramer bedankte sich bei den Mitgliedern des Arbeitskreises und insbesondere bei der Verwaltung. Er wies auf die Möglichkeit hin, dass auch noch weitere Orte, in denen zukünftig ein Wohnraummangel festgestellt wird, in die Satzung mit einbezogen werden können. Ihm sei es besonders wichtig darauf zu achten, die einzelnen Orte im Wangerland für die dort wohnende Bevölkerung „lebensfähig“ zu halten.