Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.

Der Rat beschließt die 109. Änderung des Flächennutzungsplanes (Elisabethgroden) der Gemeinde Wangerland mit Begründung aufgrund der §§ 2 und 5 des Baugesetzbuches sowie der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der jeweils gültigen Fassung.

 


Herr Lux stellte die Planung und die Abwägung zur 109. Änderung des Flächennutzungsplanes (Elisabethgroden) vor. Die Präsentation zum Vortrag ist dieser Niederschrift beigefügt. Die TOP A/5.1 und A/5.2 wurden zusammen beraten.