Herr Geisen fragte nach der umweltrechtlichen Bewertung eines Grabens im Plangebiet.

Herr Weydringer führte hierzu aus, dass eine umweltrechtliche Beurteilung erfolgt ist und

es seitens der unteren Naturschutzbehörde weder Hinweise noch Bedenken gegeben hat.

 

Herr Geisen fragte wo es steht, dass Rammarbeiten nicht ausgeschlossen werden können. Herr Mühlena sagte zu, dass diese Fragestellung noch genauer geprüft wird.

 

Herr Geisen fragte nach, warum es für Hooksiel keine Planung für den gesamten Bereich gibt, so wie es für Hohenkirchen der Fall ist.

 

Herr Weydringer teilte mit, dass die Gesamtplanung für den Bereich südlich des Wangermeeres in Hohenkirchen nur perspektivisch mit dargestellt wurde und nicht verbindlich ist.  

 

Herr Geisen fragte nach, in welcher Richtung das östlich der Grundstücke an der Bremer und Hamburger Straße geplante Drainagerohr entwässern soll.

 

Herr Weydringer teilet mit, dass ggf. in beide Richtungen entwässert werden könnte und dies im Rahmen der Erschließungsplanung noch genauer zu prüfen ist.