Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dagegen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 4, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Wangerland beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Wangerland.

 


Herr Meinen machte zu Beginn seiner Ausführungen deutlich, dass für den dringend notwendigen Abbau  des Sanierungsstaus beim Infrastrukturvermögen eine Entscheidung getroffen werden muss, wie diese Maßnahmen nach der Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung gegenfinanziert werden können. Die bislang eingeleiteten Maßnahmen wie die Bemühungen zur Teilnahme an diversen Flurbereinigungsverfahren oder zur Privatisierung von gemeindlichen Straßen reichen bei weitem nicht aus. Auch in den alljährlichen Haushaltsklausurberatungen wurden keine Lösungen zum Abbau des Sanierungsstaus getroffen. Mit der nunmehr vorgeschlagenen Sanierung der Georg-Adden-Straße mit einem Kostenvolumen von ca. 1,2 – 1,4 Mio. € kann die Entscheidung über die Gegenfinanzierung nicht mehr hinausgeschoben werden. Mit den vorhandenen Erträgen ist eine Gegenfinanzierung nicht möglich. Deutliche Einschränkungen bei der Daseinsvorsorge wie der Ausstattung der Schulen, Kindergärten und Feuerwehren wären sicherlich auch nicht gewünscht und würden letztendlich auch keine nennenswerte Summe erbringen. Letztendlich verbleibt als einzige Möglichkeit, die Realsteuer-Hebesätze zu erhöhen. Mit dem vorliegenden Vorschlag der Anhebung der Hebesätze auf 500 % würden ca. 1,3 Mio. € Mehrerträge generiert werden können.

 

Frau Brandenburg-Bienek bemängelte die Vorlage der Verwaltung. So vermisste sie eine Kalkulation der Werte mit einer Staffelung bei unterschiedlichen Erhöhungssätzen. Eine Aussage, wie viele Mittel tatsächlich bei der Gemeinde verbleiben, wurde ebenfalls nicht getroffen. Um die Verwendung der Mehrerträge für den allgemeinen Haushaltsausgleich auszuschließen, stellte sie die Frage, ob die Mehrerträge verbindlich für die Aufgabe der Straßensanierung zweckgebunden werden können. Weiterhin fragte sie danach, ob die Gemeinde sämtliche Fördermöglichkeiten ausgeschöpft hätte. Bei der Entscheidung sollte auch die Novellierung der Grundsteuerbewertung auf Bundesebene einfließen. Die Anhebung der Gewerbesteuerhebesätze sei überhaupt nicht mit der CDU-Fraktion diskutierbar. Die Gewerbetreibenden werden bereits über den Tourismusbeitrag übermäßig belastet. Der vorgeschlagene Hebesatz würde der deutlich höchste im Landkreis Friesland sein – dieses würde einen erheblichen Standortnachteil darstellen.

 

Herr Meinen antwortete, dass die Auswirkungen der Realsteuererhöhung alljährlich im Rahmen der Haushaltsklausurberatungen vorgestellt wurden. Eine verbindliche Bindung von Steuererträgen für bestimmte Haushaltsaufgaben ist nicht möglich. Davon unbenommen besteht jedoch die Möglichkeit, durch politischen Gestaltungsbeschluss, als Akt der Selbstbindung, die Verwendung von Steuererträgen zu regeln. Im Rahmen der Beratungen in den politischen Gremien wird stets auf die bestehenden und in Anspruch genommenen Fördermöglichkeiten hingewiesen. Schließlich erläuterte er, dass die Mehrerträge auch tatsächlich bei der Gemeinde verbleiben würden. Bei der Berechnung des Finanzausgleichs werden gewogene Hebesätze aller Gemeinden in Niedersachsen gebildet. Es ist nicht zu erwarten, dass sich – sofern die Gemeinde Wangerland ihre Hebesätze erhöht - diese gewogenen Hebesätze erhöhen werden.

 

Herr Cramer sah den unpassenden Zeitpunkt für eine derartige Entscheidung. Er hätte ein umfassendes Konzept unter Berücksichtigung der gesamten Haushaltsentwicklung in den Haushaltsklausurberatungen erwartet. In diesem Zusammenhang bekräftigte er seine damalige Entscheidung zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung. Bei einem Beitragssatz von 75 % auf die Anlieger der betroffenen Straßen wären diese übervorteilt worden. Eine mögliche modifizierte Gestaltung der Straßenausbaubeitragssatzung wurde bislang noch nicht vorgeschlagen. Schließlich verwies er auf das derzeitig äußerst günstige Zinsniveau, das eine einmalige Chance darstellt, den Sanierungsstau nachhaltig abzubauen. Aufgrund des bestehenden Entschuldungsvertrages wären Gespräche mit der Kommunalaufsicht angezeigt, um diese einmaligen Rahmenbedingungen zu nutzen.

 

Frau Kirschner ging auf den letztjährigen Beschluss zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung ein. Eine Entscheidung über den Ausgleich der wegfallenden Einzahlungen und damit zur nachhaltigen Abbau des Sanierungsstaus wurde nicht getroffen. Sie hätte sich einen Vorschlag erhofft, der eine maßvolle Anpassung der Hebesätze auf z. B. 450 % bei der Grundsteuer A und B beinhaltet. Die Gewerbesteuerhebesätze sollten nicht erhöht werden. Schließlich fragte sie, weshalb der Ausbau der Georg-Adden-Straße als erste Maßnahme vorgeschlagen wurde.

 

Sowohl Frau Kirschner als auch Frau Brandenburg-Bienek erschloss sich die Auswahl der Georg-Adden-Straße als erste Sanierungsmaßnahme nicht.

 

Herr Mühlena verwies auf die beschlossene Prioritätenliste. Demnach ist die Georg-Adden-Straße die erste Innerortsstraße (der Mahnweg ist teilweise inner- als auch außerorts) in der Prioritätenliste. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung aller Realsteuerhebesätze könnte die Sanierung dieser Straße in einem Haushaltsjahr gegenfinanziert werden.

 

Herr Thomssen machte deutlich, dass die Erhöhung der Gewerbesteuer ein „no go“ darstelle. Auch er forderte eine Beratung der Hebesätze der Grundsteuer A und B in den Haushaltsberatungen. Auf die gesamte Haushaltssituation eingehend betonte er, dass sich die Gemeinde bei der vorhersehbaren weiteren Kostenentwicklung in den Kindergärten in einer Zwickmühle befindet. Da der Haushaltsausgleich stets im Vordergrund steht, ist es zu erwarten, dass die generierten Mehrerträge aus der Erhöhung der Realsteuerhebesätze für diese Zwecke in Anspruch genommen werden müssen.

 

Herr Lammers sah in der bisherigen Straßenausbaubeitragssatzung eine „Verhinderungssatzung“. Mit dem Beschluss zur Aufhebung dieser Satzung war jedem Ratsmitglied klar, dass Mittel für den Abbau des Sanierungsstaus beim Infrastrukturvermögen im System benötigt werden. Der nunmehr vorliegende Vorschlag über die Anpassung der Hebesätze stellt einen umsetzbaren Weg dar, der die Belastungen auf verträgliche Basis für alle Grundstückseigentümer darstellt. Er warb darum, eine Absichtserklärung zu beschließen, wonach der Rat die vorgeschlagene Erhöhung der Realsteuerhebesätze kurzfristig überprüft. Dieser Vorschlag kam jedoch nicht zur Beschlussfassung.