Sitzung: 26.11.2019 Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Sanierung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Vorlage: III-446-2019
Beschlussvorschlag:
Die Auswertungen der Beteiligungen mit den dieser Vorlage
beigefügten Abwägungsvorschlägen werden zur Kenntnis genommen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/22 (Hohenkirchen –
Baugebiet Am Wangermeer Süd) in der vorgelegten Fassung wird gebilligt und nach
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird
gleichzeitig durchgeführt.
Herr Weydringer stellte die Planung und die Abwägung zum Bebauungsplan Nr. I/22 „Hohenkirchen - Baugebiet Am Wangermeer Süd“ ausführlich vor. Die Präsentation zum Vortrag ist dieser Niederschrift beigefügt. Die TOP A/6.1 und A/6.2 wurden zusammen beraten.
Herr Behrens-Focken fragte nach, welche Auswirkungen eine doppelte Regelung für sogenannte Schottergärten in der Nds. Bauordnung und auf der Ebene des Bebauungsplanes hat.
Herr Weydringer teilte mit, dass die Gemeinde mit einer Regelung im Bebauungsplan zum Ausdruck bringt, dass sie neben der für Verstöße zuständigen Bauordnungsbehörde auch auf diese für die Umwelt negative Entwicklung reagieren möchte.
Herr Behrens-Focken fragte nach, welche Größe ein Wendehammer haben müsste, damit dort Müllfahrzeuge wenden können.
Herr Weydringer teilte mit, dass eine Größe von weit über 20 Metern notwendig ist. Er bat darum zu bedenken, dass durch großzügig bemessene Verkehrsanlagen die Flächen für die reine Wohnbebauung eingeschränkt würden.