Beschluss:

Der Rat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019:

 

 

1. Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich Nachträge festgesetzt auf:

Ergebnishaushalt

ordentliche Erträge

20.562.940 €

112.885 €

 

20.675.825 €

ordentliche Aufwendungen

20.533.009 €

55.039 €

 

20.588.048 €

 

außerordentliche Erträge

36.300 €

155.300 €

 

191.600 €

außerordentliche Aufwendungen

12.250 €

18.000 €

 

30.250 €

 

Finanzhaushalt

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätig-keit

19.844.292 €

113.950 €

 

19.958.242 €

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätig-keit

19.110.398 €

52.103 €

 

19.162.501 €

 

Einzahlungen für Investitions-

tätigkeit

650.800 €

369.659 €

 

1.020.459 €

Auszahlungen für Investitions-tätigkeit

1.716.500 €

372.700 €

 

2.089.200 €

 

 

Einzahlungen für Finanzierungs-tätigkeit

674.000 €

 

 

674.000 €

Auszahlungen für Finanzierirungs-tätigkeit

349.000 €

58.300 €

 

407.300 €

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaus-haltes

21.169.092 €

483.609 €

 

21.652.701 €

Gesamtbetrag der Auszahlun-gen des Finanz-haushaltes

21.175.898 €

483.103 €

 

21.659.001 €

 

 

2. Die Höhe der bisher vorgesehenen Kreditermächtigung von 674.000 € wird nicht geändert.

 

 

3. Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 1.698.000 € wird nicht geändert.

 

 

4. Der bisherige Höchstbetrag bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, von 3.200.000 € wird nicht geändert.

 

 

5. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden nicht geändert.

 

 

7. Das fortgeschriebene Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2019 – 2022 wird genehmigt.