Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019:

 

 

1. Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich Nachträge festgesetzt auf:

Ergebnishaushalt

ordentliche Erträge

20.562.940 €

112.885 €

 

20.675.825 €

ordentliche Aufwendungen

20.533.009 €

55.039 €

 

20.588.048 €

 

außerordentliche Erträge

36.300 €

155.300 €

 

191.600 €

außerordentliche Aufwendungen

12.250 €

18.000 €

 

30.250 €

 

Finanzhaushalt

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätig-keit

19.844.292 €

113.950 €

 

19.958.242 €

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätig-keit

19.110.398 €

52.103 €

 

19.162.501 €

 

Einzahlungen für Investitions-

tätigkeit

650.800 €

369.659 €

 

1.020.459 €

Auszahlungen für Investitions-tätigkeit

1.716.500 €

372.700 €

 

2.089.200 €

 

 

Einzahlungen für Finanzierungs-tätigkeit

674.000 €

 

 

674.000 €

Auszahlungen für Finanzierirungs-tätigkeit

349.000 €

58.300 €

 

407.300 €

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaus-haltes

21.169.092 €

483.609 €

 

21.652.701 €

Gesamtbetrag der Auszahlun-gen des Finanz-haushaltes

21.175.898 €

483.103 €

 

21.659.001 €

 

 

2. Die Höhe der bisher vorgesehenen Kreditermächtigung von 674.000 € wird nicht geändert.

 

 

3. Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 1.698.000 € wird nicht geändert.

 

 

4. Der bisherige Höchstbetrag bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, von 3.200.000 € wird nicht geändert.

 

 

5. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden nicht geändert.

 

 

7. Das fortgeschriebene Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2019 – 2022 wird genehmigt.

 


Herr Meinen stellt in seinem (dieser Niederschrift beigefügten) Redebeitrag die Eckpunkte des 1. Nachtrags 2019 vor.

 

Herr Mühlena bewertete den vorgelegten 1. Nachtrag 2019 als solide. Im Vergleich zum Urspungshaushaltsplan bestehen im Ergebnis nur geringe Veränderungen. Dieses zeugt von einer guten und seriösen Planung, die auf dem bewährten Vorsichtsprinzip gründet. Bewährt hat sich auch der Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung, weil dann bereits fundierte Haushaltseckwerte vorliegen.

 

Hinsichtlich der Aussagen aus der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Jugend, Kultur und Soziales vom 27. August 2019 zu den erzielten Erlösen aus der Veräußerung der Kinderspielplätze stellte Herr Mühlena klar, dass tatsächlich bereits drei der vier vorgesehenen Grundstücke veräußert werden konnten. Die erzielten Gesamterlöse von 221.500,00 € werden anteilig für die Neuausstattung der bestehenden Kinderspielplätze in den Jahren 2019 und 2020 verwendet. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Gemeinde im Rahmen der Umsetzung des Kinderspielplatzkonzeptes auch erheblichen Aufwendungen entstanden sind. Neben den Aufwendungen für die Bauleitplanung in Höhe von ca. 12.000,00 € sind erhebliche Arbeitsstunden für die Konzepterstellung entstanden. Darüber hinaus müssen die Aufwendungen des Baubetriebshofes für den Auf- und Abbau der Kinderspielgeräte ebenfalls gegengerechnet werden.

 

Herr Thomssen signalisierte die Zustimmung zu dem vorgelegten Zahlenwerk. Insbesondere bedankte er sich für die schnelle Reaktion und Umsetzung bei der Beschaffung der Feuerwehrfahrzeuge für die Ortswehren Minsen und Waddewarden.

 

Herr Lammers stimmte dem 1. Nachtrag 2019 ebenfalls zu. Allerdings hätte er sich einen Schuldenstand zum 31.12.2019 unter der 10,0 Mio. € - Grenze gewünscht.