Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Wangerland beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/24 „Hohenkirchen – Wangermeer-West, Stelzenhäuser“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan.

 

Die Antragsteller haben ein geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung der Planentwürfe zu ihren Lasten zu beauftragen. Außerdem haben die Antragsteller sämtliche bei der Gemeinde anfallenden Kosten für die Durchführung des Verfahrens zu tragen.


Frau Erhorn stellte die Planung anhand der beigefügten Präsentation vor. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,8 ha (Tiefe: 20 m, Länge: 250 m) am Wangermeer westlich der Helmsteder Straße. Jedes Haus wird einzeln parzelliert. Die Zuwegung der geplanten Stelzenhäuser erfolgt einzeln über die Helmsteder Straße. Die künftige Nutzung zu Wohnzwecken macht die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich.

 

Herr Hoffmann erläuterte das Vorhaben der Firma Nordic- Haus . Der Ausbau der Stelzenhäuser erfolgt in bewährter Holzbauweise. Der Verwendung dieses Materials wird eine gute Immissionsprognose zugeschrieben. Jedes Stelzenhaus wird – ausgehend von der Frontansicht – mit einer Terrasse versehen. Planungsinhalte werden im weiteren Verfahren konkretisiert. 

 

Ratsherr Ulfers begrüßte das geplante Vorhaben. Eine vom Ratsherrn Menkens nachgefragte vorherige Beteiligung des „Dorf Wangerland“ wurde seitens Herrn Hoffmann bestätigt.