Beschluss:
Bezüglich der eingegangenen
Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten
Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.
Der Rat beschließt die 110.
Änderung des Flächennutzungsplanes (Yogazentrum Wiarder Altendeich) der
Gemeinde Wangerland mit Begründung aufgrund der §§ 2 und 5 des Baugesetzbuches
sowie der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in der
jeweils gültigen Fassung.
Frau Brandenburg-Bienek erkundigte sich danach, ob die Landesstraße bis zum Yogazentrum auf 50 km/h beschränkt wird.
Herr Gellert teilte mit, dass diese Angelegenheit der Straßenverkehrsbehörde vorgelegt wird.