Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Wangerland beschließt die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) in der Gemeinde Wangerland ab dem 01.07.2019 auf der Grundlage der vorgelegten Kalkulation der Kommuna Treuhand GmbH für die Jahre 2019 bis 2021.


Herr Meinen erläuterte, dass die Anpassung notwendig sei, da sich die diesbezügliche Rechtsprechung geändert habe. Bisher wurden alle Zweitwohnungsbesitzer zum Jahresgästebeitrag veranlagt und konnten im Nachhinein den Nachweis führen, dass sie das Gemeindegebiet nicht betreten haben. Nunmehr könne vor Beginn des Veranlagungszeitraumes nachgewiesen werden, dass eine Eigennutzung des Objektes ganzjährig ausgeschlossen ist (z.B. durch einen Vermietungsvertrag). In diesem Fall erfolge dann keine Veranlagung zum Jahresgästebeitrag.