Sitzung: 05.06.2019 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Energie
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Vorlage: II-362-2019
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Wangerland beschließt die 3.
Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages
(Gästebeitragssatzung) in der Gemeinde Wangerland ab dem 01.07.2019 auf der
Grundlage der vorgelegten Kalkulation der Kommuna Treuhand GmbH für die Jahre
2019 bis 2021.
Herr Meinen erläuterte, dass die Anpassung notwendig sei, da sich die diesbezügliche Rechtsprechung geändert habe. Bisher wurden alle Zweitwohnungsbesitzer zum Jahresgästebeitrag veranlagt und konnten im Nachhinein den Nachweis führen, dass sie das Gemeindegebiet nicht betreten haben. Nunmehr könne vor Beginn des Veranlagungszeitraumes nachgewiesen werden, dass eine Eigennutzung des Objektes ganzjährig ausgeschlossen ist (z.B. durch einen Vermietungsvertrag). In diesem Fall erfolge dann keine Veranlagung zum Jahresgästebeitrag.