Herr Weydringer stellte zunächst die Planung für Hohenkirchen anhand der beigefügten Präsentation vor.

 

Herr Ulfers erklärte, dass die SPD-Fraktion die vorgestellte Konzeption grundsätzlich mitträgt. Gleichwohl wird der Ausschluss von Ferienwohnungen in einem Ort, der aufgrund des Touristischen Freizeitsees über ein beträchtliches Ausbaupotenzial verfügt, so nicht befürwortet. Man sollte vielmehr auf bewährte Regelungen zurückgreifen, die den Bauherren auch Möglichkeiten bieten das Eigenheim über im Gebäude zulässige Ferienwohnungen mitzufinanzieren.

 

Herr Cramer sprach sich ebenfalls gegen einen kategorischen Ausschluss von Ferienwohnungen aus.

 

Herr Mühlena wies auf die regionale Raumordnung, seine Ausführungen zum Wohnraumversorgungskonzept und die Inhalte zum  Antrag der CDU-FDP-Gruppe hin. Demzufolge ist die Gemeinde in den bereits bestehenden Bebauungsplänen gefordert das Nebeneinander von Dauer-, Zweit- und Ferienwohnen konsequent zu entflechten. Insofern sei es planungsrechtlich unabdingbar diese Aufgabenstellung bereits in einem neuen Bebauungsplan einzuarbeiten. Eine evtl. Einliegerwohnung müsse nicht zwingend als Ferienwohnung genutzt werden. Hier kommt ebenfalls Dauerwohnraum, der entsprechende Zusatzeinnahmen verschafft, in Frage. Darüber hinaus bietet Hohenkirchen mit dem bereits vorhandenen Angebot (z. B. NLG Baugebiet) und mit dem weiterhin am Wangermeer vorhandenem Flächenpotenzial ausreichend Möglichkeiten Wohnhäuser mit Ferienwohnnutzung zu errichten.

 

Herr Ostermann unterstütze diese Ausführungen und merkte an, dass aus Sicht der CDU-FDP-Gruppe an dieser Stelle kein Ferienwohnen erforderlich sei.

 

 

Anschließend stellte Herr Weydringer die Planung für Hooksiel anhand der beigefügten Präsentation vor. Er wies darauf hin, dass die Anforderungen der Feuerwehr in der Konzeption berücksichtigt worden sind.

 

Herr Ulfers äußerte sich positiv zur Planung und hinterfragte die Straßenbreiten.

 

Herr Weydringer erläuterte, dass die inneren Wege über eine Durchgangsbreite von 7 m und im Kreuzungsbereich von 8 m verfügen sollen. Darüber hinaus wird der Einmündungsbereich in den Hohen Weg entsprechend aufgeweitet. Durch die beabsichtigten Fahrbahnaufteilungen sowie zusätzliche Mischverkehrsflächen kann eine Durchfahrt mit Einsatzfahrzeugen im Regelfall sichergestellt werden.