Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Die Auswertungen der Beteiligungen mit den dieser Vorlage beigefügten Abwägungsvorschlägen werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. II/4-4 „Horumersiel-Friesenhörn“ in der vorgelegten Fassung wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt, wenn die Angabe zum Flächenpool der Gemeinde vorliegt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.

 


Herr Dr. Gramann stellte die Planung sowie die Ergebnisse aus dem Beteiligungsverfahren anhand der beigefügten Präsentation vor.

 

Herr Menkens merkte an, dass die Deichstraße nicht für Erschließungszwecke genutzt wird, und hob dieses positiv hervor.

 

Herr Manott äußerte sich kritisch zu den nach der Planung zulässigen Ferienwohnungen.

 

Herr Dr. Gramann erklärte, dass es sich hierbei um eine von den finanzierenden Banken geforderte Rückfallebene handelt, falls sich der weitere Geschäftsverlauf der Friesenhörnklinik nicht wie erwartet entwickeln sollte.