Sitzung: 21.05.2019 Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Sanierung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Vorlage: III-295-2019
Beschlussvorschlag:
Die Auswertungen der Beteiligungen mit den dieser Vorlage
beigefügten Abwägungsvorschlägen werden zur Kenntnis genommen.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
II/4-4 „Horumersiel-Friesenhörn“ in der vorgelegten Fassung wird gebilligt und
nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt, wenn die Angabe zum
Flächenpool der Gemeinde vorliegt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig
durchgeführt.
Herr Dr. Gramann stellte die Planung sowie die Ergebnisse aus dem Beteiligungsverfahren anhand der beigefügten Präsentation vor.
Herr Menkens merkte an, dass die Deichstraße nicht für Erschließungszwecke genutzt wird, und hob dieses positiv hervor.
Herr Manott äußerte sich kritisch zu den nach der Planung zulässigen Ferienwohnungen.
Herr Dr. Gramann erklärte, dass es sich hierbei um eine von den finanzierenden Banken geforderte Rückfallebene handelt, falls sich der weitere Geschäftsverlauf der Friesenhörnklinik nicht wie erwartet entwickeln sollte.