Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Die Auswertungen der Beteiligungen mit den dieser Vorlage beigefügten Abwägungsvorschlägen werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Entwurf der 107. Änderung des Flächennutzungsplanes (Horumersiel-Friesenhörn) in der vorgelegten Fassung wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt, wenn die Angabe zum Flächenpool der Gemeinde vorliegt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.

 


Herr Dr. Gramann stellte die Planung sowie die Ergebnisse aus dem Beteiligungsverfahren anhand der beigefügten Präsentation vor.