Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.

 

Der Rat beschließt die Innenbereichssatzung „Hohenkirchen-Süd“ mit Begründung aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches und der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.


Herr Ostermann verließ zu diesem Tagesordnungspunkt wegen Interessenswiderstreit den Verhandlungsraum und nahm an der Beratung nicht teil.

 

Herr Lux stellte die Planung sowie die Ergebnisse aus der erneuten Offenlage anhand der beigefügten Präsentation vor.