Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Wangerland stimmt der Gründung der BEW Bürgerwind Wangerland e.G. zu.

 

Die Geschäftsführung der Gemeindewerke Wangerland GmbH wird beauftragt die Gründung der Genossenschaft zu initiieren.

 

Insbesondere sollen folgende Inhalte in der Satzung festgeschrieben werden:

 

-       Es können nur natürliche Personen Mitglied der Genossenschaft werden.

-       Mitglieder müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben

-       Mitglieder müssen mindestens seit dem 01.01.2019 ihren Erstwohnsitz in der Gemeinde Wangerland haben.

-       Grundstückseigentümer der Fläche H, die nicht im Wangerland wohnhaft sind, dürfen sich ebenfalls entsprechend beteiligen.

 

-       Ein Geschäftsanteil beträgt 500,00 EURO

-       Ein Mitglied kann max. 40 Geschäftsanteile (20.000 EURO) zeichnen.

 

Der Aufsichtsrat der Genossenschaft wird mit drei oder fünf Mitgliedern besetzt.

 

Der Vorstand der Genossenschaft wird mit zwei Personen besetzt.

 


Herr Meinen schlug BEW Bürgerwind Wangerland e. G. als Namen der Genossenschaft vor.