Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019

 

 

1. im Ergebnishaushalt

   mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf    20.562.940 €

 

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf   20.533.009 €

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf      36.300 €

 

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf    12.250 €

 

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit         19.844.292 €

 

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit        19.110.398 €

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit     650.800 €

 

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit    1.716.500 €

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit            674.000 €

 

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit            349.000 €

 

 

2.7. nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes           21.169.092 €

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes          21.175.898 €

 

 

3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und In-vestitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 674.000 € festgesetzt.

 

 

4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.698.000 € festgesetzt.

 

 

 

5. Der Höchstbetrag bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,

wird auf 3.200.000 € festgesetzt.

 

 

6. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

 

6.1. Grundsteuer

 

6.1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)           400 v.H.

 

6.1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)          400 v.H.

 

6.2. Gewerbesteuer 400 v.H.

 

 

7. Das vorgelegte Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2020 – 2022 wird genehmigt.