Sitzung: 19.03.2019 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: II-313-2019
Beschluss:
Der Rat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2019
1. im
Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen
Erträge auf 20.562.940 €
1.2 der ordentlichen
Aufwendungen auf 20.533.009 €
1.3 der
außerordentlichen Erträge auf 36.300
€
1.4 der
außerordentlichen Aufwendungen auf 12.250
€
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit 19.844.292
€
2.2 der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit 19.110.398
€
2.3 der Einzahlungen
für Investitionstätigkeit 650.800 €
2.4 der Auszahlungen
für Investitionstätigkeit 1.716.500 €
2.5 der Einzahlungen
für Finanzierungstätigkeit 674.000
€
2.6 der Auszahlungen
für Finanzierungstätigkeit 349.000
€
2.7. nachrichtlich:
Gesamtbetrag
- der Einzahlungen
des Finanzhaushaltes 21.169.092
€
- der Auszahlungen
des Finanzhaushaltes 21.175.898 €
3. Der Gesamtbetrag
der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und In-vestitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird auf 674.000 € festgesetzt.
4. Der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.698.000 € festgesetzt.
5. Der Höchstbetrag
bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung
von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 3.200.000 €
festgesetzt.
6. Die Steuersätze
(Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt
festgesetzt:
6.1. Grundsteuer
6.1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400
v.H.
6.1.2 für die
Grundstücke (Grundsteuer B) 400
v.H.
6.2. Gewerbesteuer 400 v.H.
7. Das vorgelegte
Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2020 – 2022 wird genehmigt.