Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Wangerland beschließt die 2. Änderungssatzung zur Gästebeitragssatzung ab dem 01.04.2019 in der der Sitzungsvorlage beigefügten Fassung.

 


Herr Mühlena erläuterte den Hintergrund der Satzungsänderung. Nach § 7 der Gästebeitragssatzung sind Vermieter verpflichtet, den bei ihnen gegen Entgelt oder Kostenerstattung verweilenden kurbeitragspflichtigen Personen innerhalb von 24 Stunden nach deren Ankunft mittels elektronischen Meldescheinverfahren eine Gästekarte auszustellen und den Kurbeitrag gleichzeitig einzuziehen. Die Vorschriften bedurften einer rechtssicheren Anpassung damit auch diejenigen Pflichtigen, die diese Aufgaben nicht selbst wahrnehmen, sich eines Dritten bedienen müssen.