Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019

 

 

1. im Ergebnishaushalt

   mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                           20.562.940 €

 

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                               20.522.009 €

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                                                         36.300 €

 

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                             12.250 €

 

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                    19.844.292 €

 

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                   19.099.398 €

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                            650.800 €

 

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                        1.716.500 €

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                       663.000 €

 

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                      349.000 €

 

 

2.7. nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                                           21.158.092 €

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                                          21.164.898 €

 

 

3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 663.000 € festgesetzt.

 

 

4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.698.000 € festgesetzt.

 

 

 

5. Der Höchstbetrag bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,

wird auf 3.200.000 € festgesetzt.

 

 

6. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

 

6.1. Grundsteuer

 

6.1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                        400 v.H.

 

6.1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                  400 v.H.

 

6.2. Gewerbesteuer                                                                                                      400 v.H.

 

 

7. Das vorgelegte Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2020 – 2022 wird genehmigt.

 

 

 

 

 


Herr Mühlena wies in seinen einführenden Worten auf das Etatrecht des Rates hin. Der Rat entscheidet über den Haushaltsplan und legt damit verbindlich fest, welche Beträge für die einzelnen Aufgaben zur Verfügung stehen sollen. Mit dem Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 liegt ein zukunftsorientiertes, ausgeglichenes und auf seriösen Werten gestütztes Zahlenwerk vor, der seinen Schwerpunkt in der Umsetzung der gemeindlichen Pflichtaufgaben wie dem Bildungs- und Feuerwehrwesen hat. Mit den Eckwerten wird das Machbare aufgrund der zur Verfügung stehenden Einnahmen umgesetzt. Es liegt kein Mangelhaushalt vor – jedoch bedürfen zusätzliche – insbesondere freiwillige – Aufgaben der Generierung von neuen Einnahmenquellen.

 

Sowohl Herr Mühlena als auch Herr Onnen-Lübben sprachen ihren Dank für die äußerst konstruktiven Klausurberatungen aus.

 

Anschließend stellte Herr Meinen in seinem (dieser Niederschrift beigefügten) Redebeitrag die Eckpunkte des Haushaltes 2019 vor. Ergänzend wies Herr Meinen darauf hin, dass die Vorschläge aus dem Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Feuerschutz und Wegebau vom 13.02.2019 („Antrag der SPD-Fraktion auf Zuschuss zum Führerscheinerwerb der Feuerwehrmitglieder“) und dem Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Planung vom 26.02.2019 („Antrag der Fraktion Bündnis 90 die Grünen auf Ausstattung von Haltestellen mit Dixi-Toiletten“) bislang noch nicht im Entwurf eingearbeitet werden konnten. Die Mehrbelastungen in Höhe von insgesamt 11.000 € werden in der Beschlussfassung durch den Rat am 19.03.2019 jedoch mit einfließen.

 

Im Hinblick auf die Planungen der Umsetzung des Ortsbeleuchtungskonzeptes bis zum Jahre 2022 fragten Frau Brandenburg-Bienek und Herr Ostermann nach der Verbindlichkeit des Investitionsprogramms. Bürgermeister Mühlena führte aus, dass dem Rat als Grundlage für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung das Investitionsprogramm mit dem Entwurf der Haushaltssatzung vorzulegen ist. Das Investitionsprogramm ist jährlich der tatsächlichen Entwicklung anzupassen und fortzuführen. Die Unterschiede zwischen der mittelfristigen Planung und dem Haushaltsplan ergeben sich aus der Zielrichtung der beiden Planungskomponenten. Die mittelfristige Planung incl. dem Investitionsprogramm besitzt keinerlei Vollzugsverbindlichkeit und dient insbesondere als Orientierungsrahmen für die Planung der künftigen Jahre.

 

Herr Onnen-Lübben brachte seine Freude über die äußerst positiven Zahlen zum Ausdruck, wobei auch wiederum das Vorsichtsprinzip berücksichtigt wurde.

 

Frau Kirschner erklärte in Namen der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“, dass sie den Haushalt 2019 ebenfalls positiv bewertet. Die Ansätze sind schlüssig begründet und basieren auf soliden Werten. Die Schulden haben sich in den vergangenen Jahren ebenfalls deutlich verringert. Einziger Wermutstropfen ist die Problematik der ausstehenden Straßensanierungen. Mit der Entscheidung, keine Straßenausbaubeiträge mehr zu erheben, ist eine legitime Einnahmequelle weggefallen, ohne dass Aussagen getroffen wurden, wie der Abbau des enormen Sanierungsstaus zukünftig gegenfinanziert werden soll.