Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Wangerland erlässt die „Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Gemeinde Wangerland (Fremdenverkehrs-beitragssatzung)“ in der dieser Niederschrift beigefügten Fassung.

 

Der von den Beitragspflichtigen laut Beitragsermittlung aufzubringende umlagefähige Aufwand beträgt 574.200,00 €. Aufwandsermittlung, Beitragssatzermittlung und Beitragsermittlung werden genehmigt.

 

 


Herr Hinrichs erklärte einleitend, dass die Gemeinde Wangerland von der Möglichkeit der Beitragserhebung im gesamten Gemeindegebiet Gebrauch macht. Die zu erhebende Gesamtsumme bleibt mit 574.200,00 € unverändert. Mit der Versendung der Veranlagungsbescheide im Frühjahr 2008 wird eine Befragung bei den Beitragspflichten durchgeführt, die Aufschluss darüber geben soll ob eine Umstellung des Beitragsmaßstabes von Kennzahlen auf Umsatz gewünscht wird.

 

Herr Cramer übernahm mit Zustimmung des Ausschussvorsitzenden zu diesem Tagesordnungspunkt das Mandat von Herrn Parczyk.

 

Herr Cramer erläuterte, dass der vor Jahren eingeführte Fremdenverkehrsbeitrag mit der Bemessung nach Kennzahlen ursprünglich richtig war. Mittlerweile hat sich allerdings das Angebot der Gewerbetreibenden geändert. Viele Gewerbetreibende bieten mehrere Leistungen an. Herr Cramer empfand eine Ungerechtigkeit zwischen der höheren Veranlagung von Gewerbetreibenden mit mehreren Leistungsangeboten gegenüber denen die nur eine Leistung anbieten. Er plädierte für eine Umstellung des Beitragsmaßstabes auf der Grundlage des Umsatzes. Gleichwohl zeigte sich Herr Cramer erfreut darüber, dass jetzt aktuellere Umsatzdaten für die Kalkulation herangezogen wurden und stellte fest, dass mit der vorliegenden Satzung ein großer Schritt zu mehr Beitragsgerechtigkeit getan wurde.

 

Herr Lammers erklärte, dass die SPD seinerzeit für die Umsatz-Variante gewesen ist. Im nächsten Jahr werden die Beitragspflichtigen zum gewünschten Beitragsmaßstab befragt. Eine Entscheidung wird dann aufgrund der Rücklaufquote getroffen.

 

Herr Eden konnte sich der Meinung von Herrn Lammers anschließen. Zur aktuell vorliegenden Satzung stellte Herr Eden fest, dass einige Beitragspflichtige höhere Fremdenverkehrsbeiträge entrichten müssen, der Großteil jedoch entlastet wird.

 

Herr Parczyk übernahm das Mandat wieder von Herrn Cramer.