Sitzung: 14.11.2018 Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Feuerschutz und Wegebau
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3
Beschlussvorschlag:
Die CDU-FDP-Gruppe beantragt, in der Gebührentabelle für die
Straßensondernutzungsgebühren neben den Parametern Dauer der Sondernutzung und
Gewicht der Fahrzeuge zusätzlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit der
Fahrzeuge zu berücksichtigen. Hier sollte für Fahrzeuge mit einer zulässigen
Höchstgeschwindigkeit bis einschließlich 40 km / h ein reduzierter Satz erhoben
werden. Wir schlagen vor, für diese Fahrzeuge den Gebührensatz zu halbieren.
Anmerkung der Verwaltung: Der Niederschrift ist die rechtliche Stellungnahme des Leiters des Straßenverkehrsamtes zur Thematik beigefügt.