Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3

Beschlussvorschlag:

 

Die CDU-FDP-Gruppe beantragt, in der Gebührentabelle für die Straßensondernutzungsgebühren neben den Parametern Dauer der Sondernutzung und Gewicht der Fahrzeuge zusätzlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge zu berücksichtigen. Hier sollte für Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis einschließlich 40 km / h ein reduzierter Satz erhoben werden. Wir schlagen vor, für diese Fahrzeuge den Gebührensatz zu halbieren.


Anmerkung der Verwaltung: Der Niederschrift ist die rechtliche Stellungnahme des Leiters des Straßenverkehrsamtes zur Thematik beigefügt.