Sitzung: 11.12.2018 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1
Vorlage: I-235-2018/1
Beschluss:
Aufgrund des Antrages der WTG
vom 04.09.2018 werden folgende Strandbäder unter dem Vorbehalt der Zustimmung
des Landes Niedersachsen als Eigentümer der Grundstücksflächen als kommunale
öffentliche Einrichtung „Strandbad“ gewidmet.
- Strandbad
Hooksiel zur Größe von 192735.453 qm begrenzt durch die in dem anliegenden
Bestandsplan bezeichneten Flächeneckpunkte 1) – 11).
- Strandbad
Horumersiel zur Größe von 120443.996 qm begrenzt durch die in dem
anliegenden Bestandsplan bezeichneten Flächeneckpunkte 1) – 7).
- Strandbad
Schillig zur Größe von 147263.952 qm begrenzt durch die in dem anliegenden
Bestandsplan bezeichneten Flächeneckpunkte 1) – 17).
Die der Sitzungsvorlage
beigefügten Bestandspläne sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Herr Mühlena erläuterte diese Angelegenheit.
Herr Rohrbeck teilte mit, dass er diesem Vorschlag nicht zustimmen werde, da der Strandbereich in Hooksiel deutlich vergrößert worden sei.