Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1

Beschluss:

Aufgrund des Antrages der WTG vom 04.09.2018 werden folgende Strandbäder unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Landes Niedersachsen als Eigentümer der Grundstücksflächen als kommunale öffentliche Einrichtung „Strandbad“ gewidmet.

 

  1. Strandbad Hooksiel zur Größe von 192735.453 qm begrenzt durch die in dem anliegenden Bestandsplan bezeichneten Flächeneckpunkte 1) – 11).
  2. Strandbad Horumersiel zur Größe von 120443.996 qm begrenzt durch die in dem anliegenden Bestandsplan bezeichneten Flächeneckpunkte 1) – 7).
  3. Strandbad Schillig zur Größe von 147263.952 qm begrenzt durch die in dem anliegenden Bestandsplan bezeichneten Flächeneckpunkte 1) – 17).

 

Die der Sitzungsvorlage beigefügten Bestandspläne sind Bestandteil dieses Beschlusses.


Herr Mühlena erläuterte diese Angelegenheit.

 

Herr Rohrbeck teilte mit, dass er diesem Vorschlag nicht zustimmen werde, da der Strandbereich in Hooksiel deutlich vergrößert worden sei.