Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.

 

Der Rat beschließt den Bebauungsplan Nr. I/15 „Hohenkirchen–Touristischer See / nordwestlicher Bereich“ mit der Begründung und die baugestalterischen Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches, der §§ 56, 97 und 98 der Niedersächsischen Bauordnung, der Baunutzungsverordnung sowie der §§ 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der jeweils gültigen Fassung als Satzung.