Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Wangerland beschließt die anliegende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Wangerland (Tourismusbeitragssatzung) ab dem 01.01.2019 auf der Grundlage der vorgelegten Tourismusbeitragssatzkalkulation der Kommuna Treuhand GmbH für die Jahre 2019 bis 2021.


 

Herr Plaumann erläuterte die Kalkulationen zum Tourismusbeitrag und zum Gästebeitrag anhand einer PowerPoint-Präsentation.

Die Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Frau Brandenburg-Bienek fragte, warum die Einnahmeausfälle aus dem Strandeintritt für das laufende Kalenderjahr nicht aus der Kalkulation erkennbar seien.

Herr Plaumann antwortete, dass die Deckungsmittel auch andere Erträge enthalten. Diese seien unter anderem wegen des guten Wetters höher ausgefallen. Damit seien die Einnahmeausfälle kompensiert worden.

 

Herr Lammers fragte, wie sich die Deckelung des Beitragsvolumens beim Tourismusbeitrag für die Leistungsträger auswirke.

Herr Plaumann erklärte, dass durch die Deckelung alle Beitragsschuldner gleichmäßig entlastet würden.

 

Herr Mühlena stellte klar, dass diese Deckelung, einen Beitragsverzicht dar-

stelle. Mit der Deckelung des Beitragsvolumens zum Tourismusbeitrag betreibe man Wirtschaftsförderung. Hierüber müsse nachgedacht werden.

 

Herr Cramer wies auf seinen Antrag, einen Tagesgästebeitrag zu erheben, hin. Mit der Einführung eines solchen Beitrages könne gegebenenfalls der Tourismusbeitrag gänzlich abgeschafft werden.

 

Herr Bruns fragte, ob es möglich sei einen solchen Tagesgästebeitrag zu erheben.

Herr Plaumann antwortete, dass dies möglich und rein wirtschaftlich betrachtet auch sinnvoll sei.

 

Herr Cramer fragte, ob es durch freiwillige Leistungen möglich sei von den Einwohner der Gemeinde keinen Strandeintritt zu verlangen.

Herr Plaumann wollte sich nicht festlegen, sah hier aber rechtliche Bedenken.

 

Herr Mühlena erklärte, dass die Meinung vertreten wird, dass der Strandeintritt im Entgelt für die Gästekarte inkludiert ist.

Er machte deutlich, dass ein Verzicht auf die Erhebung von Strandeintrittsgeldern von Tagesgästen und Wangerländern nicht mehr möglich sei und auch das freie Parken für Inhaber einer Gästekarte ab der kommenden Saison wegfalle. Es werde eine einheitliche Parkraumbewirtschaftung geben.

 

Frau Brandenburg-Bienek stellte klar, dass es zwar der Wunsch aller Parteien sei die Einwohner vom Strandeintritt zu befreien, es aber noch keine rechtskonforme Lösung gäbe.

Deshalb sollten keine falschen Versprechungen gemacht werden.