Beschlussvorschlag:

Aufgrund des Antrages der WTG vom 04.09.2018 werden die Flurstücke 137/5, 146/6 (Flur 3 der Gemarkung Minsen), 195, 196, 197 (Flur 4 der Gemarkung Minsen), 1/1, 4/1 (Flur 1 der Gemarkung Nordsee, Blaue Balje) und 1/14, 1/17, 1/21 (Flur 7 der Gemarkung Pakens) unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Landes Niedersachsen als Eigentümer der Grundstücksflächen als kommunale öffentliche Einrichtung „Strandbad“ gewidmet. Die der Sitzungsvorlage beigefügten Lagepläne sind Bestandteil dieses Beschlusses.


Herr Mühlena teilte mit, dass nach neueren Erkenntnissen die alleinige Benennung von Flurstücken nicht ausreicht. Die Strandbäder müssten noch detaillierter kartiert werden. Das Ergebnis werde dann den Gremien des Rates zur Beratung vorgelegt.

 

Es bestand Einvernehmen, diese Angelegenheit zurück zu stellen und erneut im Fachausschuss zu beraten.