Beschlussvorschlag:
Aufgrund des Antrages der WTG
vom 04.09.2018 werden die Flurstücke 137/5, 146/6 (Flur 3 der Gemarkung
Minsen), 195, 196, 197 (Flur 4 der Gemarkung Minsen), 1/1, 4/1 (Flur 1 der
Gemarkung Nordsee, Blaue Balje) und 1/14, 1/17, 1/21 (Flur 7 der Gemarkung
Pakens) unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Landes Niedersachsen als
Eigentümer der Grundstücksflächen als kommunale öffentliche Einrichtung
„Strandbad“ gewidmet. Die der Sitzungsvorlage beigefügten Lagepläne sind
Bestandteil dieses Beschlusses.
Herr Mühlena teilte mit, dass nach neueren Erkenntnissen die alleinige Benennung von Flurstücken nicht ausreicht. Die Strandbäder müssten noch detaillierter kartiert werden. Das Ergebnis werde dann den Gremien des Rates zur Beratung vorgelegt.
Es bestand Einvernehmen, diese Angelegenheit zurück zu stellen und erneut im Fachausschuss zu beraten.