Die CDU-Fraktion verzichtet auf ein Losverfahren gem. §71 NKomVG zu Gunsten der Grünen-Fraktion. Damit ergibt sich folgende Vorsitzverteilung: 3 SPD-Fraktion, 2 CDU-Fraktion und 1 Grüne-Fraktion.

 

Die benannten Ausschussvorsitzenden und ihre Vertreter ergeben sich aus der beigefügten Ausschussbesetzungsliste.