Beschluss:
Den Inhabern der
wangerländischen Gästekarte wird, vorbehaltlich rechtlicher Prüfung, auch
weiterhin kostenfreier Zugang zu den wangerländischen Strandbädern gewährt.
Herr Mühlena erläuterte den Sachverhalt und zeigte sich zuversichtlich, dass es bei einer kostenfreien Nutzung durch Bürger und Gästekarteninhaber bleiben kann. Er teilte mit, dass die Kalkulation insofern geprüft werden müsse. Diese Angelegenheit wird dann wieder zur Beratung vorgelegt.