Herr Kanning erklärte, die neue Konzeption der Strandbäder anhand von Bildern und berichtete von konstruktiven Gesprächen mit den verschiedenen Parteien.

Gerade die FKKler seine durch die Neuregelung, die aufgrund des im September 2017 ergangenen Urteils nötig geworden war, besonders betroffen.

Die WTG sei derzeit damit beschäftigt zu prüfen, unter welcher Voraussetzung ein FKK-Bereich wieder entstehen könnte.

Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten habe die WTG jedoch erstmal handeln müssen, um erforderliche Einnahmen zu generieren.

 

Herr Abels fragte warum es nicht möglich sei auf dem vom Land gepachteten gesamten Gebiet Eintritt zu kassieren.

Herr Kanning verwies auf das Urteil, dass dies ganz klar verbiete.

Herr Ewen ergänzte, dass mittlerweile die Pacht an das Land Niedersachsen in eine Umsatzpacht umgewandelt wurde.

 

Herr Cramer erklärte, dass das Bundesnaturschutzgesetz gelte und dort eben dieser freie Zutritt zur Natur geregelt sei. Dennoch müsse die WTG Einnahmen generieren. Die WTG dürfe keine Verluste machen (Aufwandsdeckungsprinzip), da diese dann von der Gemeinde Wangerland als Gesellschafterin ausgeglichen werden müssten, was rechtlich als verdeckte Gewinnausschüttung zu werten sei.

Er betonte, dass die Gemeinde selbstverständlich auf keine Gäste verzichten wolle und wies in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass ein Tagesgästebeitrag erhoben werden sollte.

 

Herr Lammers erklärte ebenfalls, dass die Gemeinde die WTG nicht bezuschussen dürfe und die Gesellschaft aus diesem Grund auf die Einnahmen angewiesen sei.