Beschluss:
Bezüglich der eingegangenen
Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten
Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.
Der Rat beschließt die 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/6a „Hooksiel-Ost“ mit Begründung aufgrund
der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung sowie der
§§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der jeweils
gültigen Fassung.