Beschluss:
Bezüglich der eingegangenen
Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten
Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.
Der Rat beschließt die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Hohenkirchen-Gewerbegebiet“ mit
Begründung aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches, der
Baunutzungsverordnung sowie der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes der jeweils gültigen Fassung.