Beschluss:
Vorbehaltlich der
gesetzlichen Bestimmungen werden die Kindergartenentgelte zum 01. August 2018
angepasst.
Die Krippenentgelte werden
zum 01.08.2018 um 4,3 % erhöht.
Die Entgelte für die
Sonderöffnungszeiten werden in drei Schritten im Zeitraum vom 01.08.2018 –
01.08.2020 erhöht.
Zum 01.08.2018 auf 25,00 € /
Stunde (monatlich)
Zum 01.08.2019 auf 30,00 € /
Stunde (monatlich)
Zum 01.08.2020 auf 35,00 € /
Stunde (monatlich)
Das
Mittagsverpflegungsentgelt wird in zwei Schritten im Zeitraum vom 01.08.2018 –
01.08.2019 erhöht.
Zum 01.08.2018 auf 30,00 €
(monatlich)
Zum 01.08.2019 auf 60,00 €
(monatlich)
Auf die Anlage der
Entgeltordnung wird verwiesen.
Herr Mühlena wies auf den geänderten Beschlussvorschlag des Ausschusses für Schulen, Jugend, Kultur und Soziales hin.