Beschluss:

Vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen werden die Kindergartenentgelte zum 01. August 2018 angepasst.

Die Krippenentgelte werden zum 01.08.2018 um 4,3 % erhöht.

Die Entgelte für die Sonderöffnungszeiten werden in drei Schritten im Zeitraum vom 01.08.2018 – 01.08.2020 erhöht.

Zum 01.08.2018 auf 25,00 € / Stunde (monatlich)

Zum 01.08.2019 auf 30,00 € / Stunde (monatlich)

Zum 01.08.2020 auf 35,00 € / Stunde (monatlich)

Das Mittagsverpflegungsentgelt wird in zwei Schritten im Zeitraum vom 01.08.2018 – 01.08.2019 erhöht.

Zum 01.08.2018 auf 30,00 € (monatlich)

Zum 01.08.2019 auf 60,00 € (monatlich)

Auf die Anlage der Entgeltordnung wird verwiesen.


Herr Mühlena wies auf den geänderten Beschlussvorschlag des Ausschusses für Schulen, Jugend, Kultur und Soziales hin.