Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.

 

Der Rat beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/6a „Hooksiel-Ost“ mit Begründung aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung sowie der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der jeweils gültigen Fassung.

 


Herr Majcher erläuterte die Bebauungsplanänderung und trug jede Stellungnahme der Träger öffentlichen Belange und der Bürger bzw. Bürgergruppen mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen einzeln vor.

 

Herr Ulferts teilte für die Mehrheitsgruppe mit, dass der Planung zugestimmt werde, weil für Hooksiel als größtes Dorf im Wangerland und in der fremdenverkehrlichen Schwerpunktzone gelegen in dem dortigen Bereich genau diese Entwicklung gewünscht sei. Bereits der bestehende Bebauungsplan sehe diese touristische Nutzung seit Jahren vor und daher werde die Entwicklung dieses Bereiches in moderner Form sehr begrüßt.

 

Herr Mühlena wies darauf hin, dass ihm ein Bürgerbegehren mit 277 Unterschriften übergeben worden sei, mit dem die Durchführung eines Bürgerentscheides nach § 32 Nds. Kommunalverfassungsgesetzes beantragt wird. Die notwendige Anzahl der Unterschriften sei nicht erreicht worden. Dies wolle er hier zur Kenntnis geben mit dem Hinweis, dass es eben auch andere Meinungen zu dem Vorhaben gibt. Allerdings hoffe er darauf, dass diese neuen Wohnungen, die allesamt barrierefrei errichtet werden, möglichst von vielen Hooksielern als Ergänzung zum vorhandenen Bestand akzeptiert werden können.

 

Herr Tammen räumte Herrn Schäfermeier die Möglichkeit ein, sich direkt zu dem Thema zu äußern bzw. Fragen zu stellen. Herr Schäfermeier wies darauf hin, dass es in Hooksiel nicht von Anfang an bekannt gewesen sei, wie viele Geschosse tatsächlich geplant sind. Nun stehe fest, dass maximal zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss möglich sind, wogegen keine Bedenken bestehen.