Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.

 

Der Rat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Hohenkirchen-Gewerbegebiet“ mit Begründung aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung sowie der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der jeweils gültigen Fassung.

 


Herr Dr. Gramann stellte die Planung und die Abwägung zum Bebauungsplan vor. Die Präsentation zum Vortrag ist dieser Niederschrift beigefügt.

 

Herr Ulfers teilte für die Mehrheitsgruppe mit, dass mit der Erweiterung der Verkaufsfläche des Lidl-Marktes und des Neubaus des KiK-Marktes eine Stärkung des Ortes Hohenkirchen als Grundzentrum erfolge und dem Satzungsbeschluss deshalb zugestimmt wird.

 

Herr Cramer begrüßte, dass dem Einwand der IHK bezüglich der Begrenzung der Rand- und Nebensortimente auf 10 % der Gesamtverkaufsfläche nicht entsprochen werde und es bei den bisherigen 20 % verbleibt.