Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Die Auswertung der Beteiligungen mit den dieser Vorlage beigefügten Abwägungsvorschlägen werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Entwurf der 110. Änderung des Flächennutzungsplanes (Yogazentrum Wiarder Altendeich) in der vorgelegten Fassung wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.

 


Herr Lux stellte die Planungsinhalte der 110. FNP-Änderung und des Bebauungsplanes Nr. II/20 zusammen vor und erläuterte die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen.

 

Herr Cramer fragte bezüglich der Anbindung an die L 810 nach, ob hier nicht der Bau einer Abbiegespur notwendig sei. Herr Lux teilte mit, dass dies aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens nicht notwendig und darüber hinaus von der Straßenbaubehörde auch nicht gefordert worden sei.

 

Herr Ulfers teilte für die Mehrheitsgruppe die Gründe (u. a. Vielfältigkeit im touristischen Angebot) mit, die für diese Planung sprechen.

 

Herr Ostermann bat darum zu prüfen, ob die Reduzierung der Geschwindigkeit auf der L 810 bis zu dem Zufahrtsbereich des Yogazentrums auf 50 hm/h möglich ist.