Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Die Auswertungen der Beteiligungen mit den dieser Vorlage beigefügten Abwägungsvorschlägen werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. V/17 „Elisabethgroden“ in der vorgelegten Fassung wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt, wenn die Angaben zur Kompensation, zu eventuell erforderlichen baulichen Maßnahmen, wie Ausweichbuchten, und zur Löschwasserversorgung der Gemeinde vorliegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.


Herr Lux stellte die Planungsinhalte der 109. FNP-Änderung und des Bebauungsplanes Nr. V/17 zusammen vor und erläuterte die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen.