Sitzung: 13.06.2018 Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Sanierung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Vorlage: III-192-2018
Beschlussvorschlag:
Die Auswertungen der Beteiligungen mit den dieser Vorlage
beigefügten Abwägungsvorschlägen werden zur Kenntnis genommen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. V/17
„Elisabethgroden“ in der vorgelegten Fassung wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt, wenn die Angaben zur Kompensation,
zu eventuell erforderlichen baulichen Maßnahmen, wie Ausweichbuchten, und zur
Löschwasserversorgung der Gemeinde vorliegen. Die Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig
durchgeführt.
Herr Lux stellte die Planungsinhalte der 109. FNP-Änderung und des Bebauungsplanes Nr. V/17 zusammen vor und erläuterte die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen.