Beschluss:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018

 

 

1. im Ergebnishaushalt

   mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                           19.527.067 €

 

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                              19.116.927 €

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                                                        36.300 €

 

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                                     0 €

 

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                    18.601.642 €

 

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                   17.953.432 €

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                            332.172 €

 

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                        1.615.200 €

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                     1.457.700 €

 

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                    1.189.300 €

 

 

2.7. nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                                            20.391.514 €

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                                           20.757.932 €

 

 

3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 997.100 € festgesetzt.

 

 

4. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

5. Der Höchstbetrag bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,

wird auf 2.990.000 € festgesetzt.

 

 

6. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:

 

6.1. Grundsteuer

 

6.1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                       400 v.H.

 

6.1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                 400 v.H.

 

6.2. Gewerbesteuer                                                                                                     400 v.H.

 

 

7. Das vorgelegte Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2019 – 2021 wird genehmigt.

 


Herr Mühlena sagte, dass die Gemeinde Wangerland nicht auf Rosen gebettet sei.

Es gebe einen großen Sanierungsrückstand, der in Angriff genommen werden müsse.

Positiv hervorzuheben seien vor Allem die zu erwartenden Einnahmen bei der Gewerbesteuer und beim Anteil an der Einkommensteuer. Jedoch seien mit der Beitragsfreiheit auch für das erste und zweite Kindergartenjahr Mehrausgaben in Höhe von rund 80.000,-€ zu berücksichtigen und auch die Personalaufwendungen und die Gewerbesteuerumlage würden sich negativ auswirken.

 

Herr Behrens-Focken bedankte sich bei der Kämmerei für die geleistete Arbeit und vertrat die Meinung, dass der vorliegende Haushalt kein Grund zum Jubeln sei. Es gebe deutlich zu wenig Gelder für die Infrastruktur. Dennoch werde seine Fraktion dem Haushalt zustimmen. Er hoffe auf konstruktive Gespräche mit den anderen Parteien für das laufende Jahr.

 

Auch Herr Lammers sprach zunächst der Verwaltung seinen Dank aus. Wegen der zu geringen Einnahmen würden hohe Defizite vor allem im Bereich der Straßen immer weiter vorausgeschoben. Er bedankte sich abschließend auch bei der WTG und den Ratskollegen für die gute Zusammenarbeit.

 

Herr Cramer erklärte, dass er dem Haushalt zwar zustimmen werde, äußerte aber dennoch Kritik daran, dass vorhandene Mittel für die Sondertilgung von Darlehen verwendet werden sollen.

Diese Mittel sollten seiner Meinung nach besser als Anschubfinanzierung für den geplanten Bürgerbus oder für die Entlastung der Verwaltung ausgegeben werden.

Im Vorfeld der Klausurberatungen habe er bereits einen Antrag gestellt und um Hergabe der geleisteten Überstunden der Rahausmitarbeiter gebeten.

Er wünschte sich für das laufende Jahr unterjährige Gespräche mit den Ratskollegen, um gemeinsam Gestaltungen vorzunehmen.

 

Herr Tammen schloss sich dem Dank seiner Vorredner an und zog einen Vergleich mit der Stadt Schortens um zu verdeutlichen, was die Gemeinde Wangerland, vor allem im Bereich Straßenbau, zu bewerkstelligen habe. Ihm sei eine konstruktive Zusammenarbeit auch in der Zukunft wichtig.

 

Bürgermeister Mühlena erklärte Abschließend, dass auch er die gute Zusammenarbeit sehr schätze und zur Anfrage von Herrn Cramer antwortete er, dass die Zahlen zu seiner Anfrage vorlägen und jederzeit, zum Beispiel im Verwaltungsausschuss, besprochen werden könnten.

Die Planungen für den Bürgerbus würden voraussichtlich in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Herr Mühlena betonte, dass weitere Kredite nicht schön seien, die bestehenden Kredite jedoch noch hohe Zinssätze haben würden und deshalb die Sondertilgung sinnvoll sei.

 

Sodann wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.