Beschluss:

Der Erlass der beigefügten Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Wangerland rückwirkend ab dem 01.01.2018 wird beschlossen.


Herr Mühlena erklärte, dass man eine neue Satzung verfasst habe, die eine gute Grundlage für die Arbeit der neuen Gleichstellungsbeauftragten sei.

Diese Satzung müsse und könne bei Bedarf jederzeit angepasst werden.