Der Bürgermeister berichtete zunächst, dass im Verwaltungsausschuss der Weg für  Neubaugebiete für Dauerwohnen in Hohenkirchen an der Helmsteder Straße am Ufer des Wangermeeres, gegenüber der  Boing-von-Oldersum-Str. und in Hooksiel gegenüber Bakenstraat, östlich des Gästehauses zwischen Hohe Weg und Bäderstraße frei gemacht wurde. Dorthin solle später auch die Feuerwehr Hooksiel umgesiedelt werden.

 

Anschließend bezog er sich auf die Presseberichterstattung und die dort formulierten Vorwürfe von Pro Hooksiel zur Bebauung der Flächen nördlich und südlich des Hallenwellenbades in Hooksiel. Angeblich sei geltendes Verwaltungsrecht verletzt worden. Diese Vorwürfe wies Herr Mühlena entschieden und in aller Schärfe zurück.

 

Es gehe um Flächen nördlich und südlich des Hallenwellenbades, die der Wangerland Touristik gehörten. Es habe langjährige Bemühungen gegeben, um die Flächen zu vermarkten, die Wangerland Touristik brauchte sie nicht mehr und sie sollten deshalb verkauft werden, was ja auch richtig sei. Die Veräußerung sei bislang nicht gelungen, obwohl die Verkaufsabsicht seit langem öffentlich bekannt gewesen sei. Es sei sogar auf Messen versucht worden, die Flächen anzubieten. Leider habe sich lange niemand ernsthaft für diese Flächen interessiert.

 

Die Flächen seien jetzt verkauft. Der Rat habe das bereits Mitte letzten Jahres beschlossen. Bei Grundstücksgeschäften passiere das immer nicht-öffentlich. 

Man müsse die Flächen auch nicht öffentlich anbieten, so lange man nicht unter Wert verkaufe. Er habe darauf bestanden, dass vor einem Verkauf ein Wertgutachten für beide Flächen eingeholt werde. Das haben dann Spezialisten vom Katasteramt Varel erstellt. Für beide Flächen sei ein guter Preis erzielt worden.

 

Der Investor habe dort ein sogenanntes Boarding-Haus errichtet. Das könne man schön finden oder auch nicht. Es sei aber nach Bebauungsplan zulässig.

Pro Hooksiel meine, das sei rechtswidrig, weil Boarding-Houses keine Hotels nach der Definition der DEHOGA darstellten. Für Baugenehmigungen seien die Definitionen der öffentlichen Baugesetze zugrunde zu legen. Wenn man also behaupte, dass Verwaltungsrecht verletzt werde, dann solle man das einschlägige Verwaltungsrecht auch gelesen haben. Der Bürgermeister zitiere aus der Kommentierung zu § 4 der Baunutzungsverordnung zum Boardinghaus: „Es hilft die Umschreibung dieser Nutzungsart durch den Wirtschaftsverband DEHOGA […] nicht weiter.“ Die BauNVO distanziere sich ausdrücklich von der DEHOGA-Definition. Nach BauNVO sei ein Boarding-Haus die niedrigste Stufe der Hotellerie. Und damit hier zulässig, denn der Bebauungsplan sehe Hotelbebauung vor.

 

Die behaupteten „Ungereimtheiten“ beim Bau des Boarding-Houses gebe es dementsprechend nicht.

Die Flächen südlich des Hallenwellenbades seien genauso gutachterlich bewertet worden, wie die nördliche Fläche. Die Angelegenheit sei ebenso ordnungsgemäß beraten und dann Mitte letzten Jahres der Verkauf beschlossen worden. Zu diesem Zeitpunkt habe im Übrigen auch kein Angebot der Schake Freizeitanlagen vorgelegen. Dafür aber Angebote von drei anderen Firmen. Die WTG habe Verhandlungen geführt und auch hier Preise deutlich über dem Grundstückswert erzielt.

Das beste Angebot habe Herr Warkotz aus Wildeshausen abgegeben. Herr Warkotz habe sich vor einiger Zeit bei der Gemeinde gemeldet, weil er sich für Grundstücke zur touristischen Nutzung interessiere. Für den, der unsere schöne Gemeinde kenne, sei das ja nicht verwunderlich. Herr Warkotz habe sich mehrere Grundstücke angesehen und dann den Wunsch geäußert, ein Hotel in Horumersiel zu bauen. Diese Pläne ließen sich bekanntermaßen nicht realisieren.

Die Behauptung, dass hier quasi eine Entschädigung gewährt worden sein soll, müsse er scharf zurückweisen. Sie entbehre jeder Grundlage und sei eine ganz bösartige Unterstellung, weil hier unterschwellig der Verdacht der Korruption geäußert werde.

 

Außerdem werde zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung unterstellt,

der zuständige Ausschuss und der Bürgermeister  mit allen Mitteln verhindern wollten, dass die Bürger Gelegenheit zur Stellungnahme haben.

Der Käufer des Grundstücks südlich des Hallenwellenbades habe das Grundstück erworben und nun den Wunsch geäußert einen bestimmten Haustyp zu erstellen. Das sei ein legitimes Interesse. Dafür müsste allerdings der Bebauungsplan geändert werden, der dort Ferienwohnen vorsieht. Der Investor möchte gerne Häuser mit Staffelgeschoss bauen. Statt Schrägen unter dem Dach eine sogenannte Penthouse-Wohnung im obersten Geschoss. Es sei nachvollziehbar, dass das sicherlich besser zu vermieten sei.

Nun gebe es zwei Verfahren im Baurecht. Für die grüne Wiese – also unbeplante Bereiche - gebe es ein zweistufiges Verfahren, da würden zunächst die öffentlichen Stellen alle gefragt, ob die Fläche zur Bebauung geeignet erscheine. Dort könnten Leitungen liegen, es könnten Belange des Naturschutzes dagegen sprechen, weil sich dort Rohrdommeln aufhalten o. ä. Wenn das erledigt sei und die Bedenken der öffentlichen Stellen berücksichtigt seien würden die Planungen öffentlich ausgelegt. Dann könne sich jeder äußern, der von der Planung betroffen sei.

Wenn man allerdings schon einen Bebauungsplan habe, dann sei die Beteiligung von Öffentlichkeit und Bürgern ja schon einmal erfolgt und Bedenken waren schon einmal ausgeräumt. Wenn man nun einen Bebauungsplan wieder ändert, dann müsse nicht mehr das ganze Verfahren neu aufgerollt werden.

Hier sei es so, dass die gewünschte Bauform nur umgesetzt werden könne, wenn die Höhe des Firstes und die der Traufen, also Regenrinnen, im Bebauungsplan angepasst werden. Der Ausschuss habe sich diese Bauform angesehen und sich dafür ausgesprochen, die Planungen genauer anzusehen.

Das Vorhaben werde in der Juni-Sitzung des Planungsausschusses öffentlich vorgestellt. Die öffentliche Auslegung erfolge daran anschließend. Es könne sich dann auch jeder, der betroffen ist, dazu äußern. Da gebe es keine Geheimniskrämerei. Auch Pro Hooksiel hätte diese Auskünfte bei der Verwaltung einholen können.

 

 

Es bleibe festzustellen, dass tatsächlich massive Vorwürfe erhoben worden seien. Es handele sich hier um Äußerungen einer Wählergemeinschaft und natürlich sei man im politischen Bereich, wo man sich einiges gefallen lassen müsse.

Herr Mühlena bat aber darum auch in der politischen Auseinandersetzung den nötigen Anstand zu wahren und darauf zu achten, dass Ehrverletzungen unterbleiben. Er fände es völlig überzogen, hier den Anschein von Straftaten zu erwecken.

 

 

Herr Mühlena berichtete dann über den Abschluss der Ortssanierung Hohenkirchen. Die Maßnahme sei mit Bescheid der NBAnk vom 06.03.2018 abgeschlossen, es habe sich keine Nachforderungen des Sanierungsträgers ergeben. Das habe man also geschafft und er dürfe sagen: „Das haben wir alle miteinander gut gemacht! Hohenkirchen hat wirklich gewonnen.“

 

 

Zuletzt danke der Bürgermeister den schätzungsweise zwischen 1100 und 1300 Freiwilligen Helfern, die im Rahmen des diesjährigen Frühjahrsputzes dem Schmutz zu Leibe gerückt und das Wangerland herausgeputzt haben. Sen Frühjahrsputz gebe es seit nunmehr bereits 21 Jahren. Nächste Woche würden die Soldaten des Objetktschutzregiments noch den Strand säubern.