Herr Prüter erkundigte sich nach der Regelung für das Mähen des Seegrases während der Brut- und Setzzeit und wies darauf hin, dass auf dem Baugebiet der NLG unter Umständen ab April Kiebitze brüten könnten. Darauf solle bitte bei den Planungen für den Bau der Graften geachtet werden.

Herr Meuer antwortete, dass während der Brut- und Setzzeit Zeiten selbstverständlich auf Brütende Vögel Rücksicht genommen werde. Man werde in diesem Zeitraum gewisse Bereiche nicht mähen und in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde festlegen, in welchen Bereichen gemäht werden kann. Wegen der Kiebitzbrut sei bereits mit der Naturschutzbehörde abgestimmt, dass Vergrämungsmaßnahmen (Flatterbänder) ergriffen werden dürfen, um eine Brut auf dem Gelände zu verhindern.

 

 

Herr Siuts berichtete von Gesprächen mit dem NLWKN wegen der Neubepflanzung des Nordufers und bat darum, dass die Verwaltung die neue Anpflanzung koordiniere und für den März terminiere. Zudem wies er darauf hin, dass der Zaun am Nordufer nicht fachmännisch errichtet worden sei.

Herr Meuer sagte die Koordination der Bepflanzung zu und erklärte, dass am Zaun noch Nachbesserungen erfolgen werden.