Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018

 

 

1. im Ergebnishaushalt

   mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                      19.527.067 €

 

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                         19.116.927 €

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                                                   36.300 €

 

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                              0 €

 

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                           18.601.642 €

 

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                          17.953.432 €

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                    332.172 €

 

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                1.615.200 €

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                            1.457.700 €

 

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                            1.189.300 €

 

 

2.7. nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                                     20.391.514 €

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                                    20.757.932 €

 

 

3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 997.100 € festgesetzt.

 

 

4. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

5. Der Höchstbetrag bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,

wird auf 2.990.000 € festgesetzt.

 

 

6. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:

 

6.1. Grundsteuer

 

6.1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            400 v.H.

 

6.1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                           400 v.H.

 

6.2. Gewerbesteuer                                                                                                  400 v.H.

 

 

7. Das vorgelegte Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2019 – 2021 wird genehmigt.

 

 


Einleitend stellte Herr Mühlena heraus, dass die wirtschaftliche Situation der Gemeinde Wangerland trotz der guten Konjunktur eher schlecht ist. In der öffentlichen Diskussion werde lediglich auf die hohen Steuererträge geschaut, dabei werden die Aufwendungen und Zahlungsverpflichtungen der Gemeinden leider gänzlich ausgeblendet. Vielmehr werden andernorts Forderungen und Versprechungen durch die Politik gemacht, bei denen allerdings die Aussagen zu einer Gegenfinanzierung gänzlich fehlen. So kostet das Versprechen einer kostenlosen Kindergartenbetreuung nur der Gemeinde Wangerland zusätzlich mind. 88.000 €! Auch über ein kostenloses ÖPNV wird bereits nachgedacht. Demgegenüber hätte die Gemeinde Wangerland zunächst einmal einen guten öffentlichen Nahverkehr für alle. So ringt die Gemeinde Wangerland in den Arbeitskreisen zum demografischen Wandel darum, Bürgerbusse überhaupt realisieren zu können. Auch zeigte Herr Mühlena auf, dass die Gemeinde Wangerland einen erheblichen Sanierungsstau bei den Straßen und Wegen, den Sportanlagen sowie im touristischen Bereich in Millionenhöhe hat. Die nachhaltige Lösung kann nur über umsichtige Pläne und Konzepte zur Entwicklung der Gemeinde unter planerischen und demografischen Gesichtspunkten erfolgen. Beispielhaft sei die erfolgreiche Umsetzung des gemeinsam beschlossenen Feuerwehrbedarfsplans genannt. Zusätzliche Einnahmen in Millionenhöhe sind leider nicht zu erwarten. Zusammenfassend betonte Herr Mühlena, dass es – trotz dieser widrigen Rahmenbedingungen – wiederum gelungen ist, einen seriösen und soliden Haushalt aufzustellen.

 

Anschließend stellte Herr Meinen in seinem (dieser Niederschrift beigefügten) Redebeitrag die Eckpunkte des Haushaltes 2018 vor.

 

Frau Kirschner freute sich, dass die Schuldenlast der Gemeinde (incl. Eigenbetrieb Wangermeer) von 12.469.347,89 € (Stand: 31.12.2011) auf 10.874.067,15 € (Stand: 31.12.2017) verringert werden konnte. Insgesamt sah sie den Haushalt 2018 positiv, zumal wiederum Mittel für Investitionen zur Verfügung gestellt werden können.

 

Herr Thomssen erklärte, dass die CDU-FDP Gruppe den Haushalt mittragen könne. In Anbetracht der Regelungen des Entschuldungsvertrages sei die Gemeinde zum weiteren Schuldenabbau angehalten, so dass eine Verwendung der für die außerordentliche Darlehenstilgung eingeplanten Mittel für den Abbau des vorhandenen Sanierungsstaus nicht möglich sei. Die eingeplanten Auszahlungen für die Investitionstätigkeit seien zu wenig. Der Rat stehe insgesamt in der Verpflichtung, nachhaltige Entscheidungen zur Sanierung des Infrastrukturvermögens zu treffen.

 

Herr Lammers betonte, dass es weiterhin zentrale Aufgabe des Rates sein muss, die langfristige Verschuldung abzubauen. Sofern die im Jahre 2018 eingeplanten Darlehen tatsächlich aufgenommen würden, überschreiten die langfristigen Schulden zum 31.12.2018 die 11,0 Millionen Grenze. Darüber hinaus mahnte er nachhaltige Konzepte für die Sanierung der Infrastruktur der Gemeinde - vor allem für die Gemeindestraßen – an. Insgesamt sei der vorgestellte Haushalt schlüssig.

 

Angesichts der chronisch angespannten Finanzlage der Gemeinde stellte Herr Behrens-Focken im Namen der CDU-FDP Gruppe den Antrag, die Rückübertragung der Trägerschaft für die Kindertagesstätten an den Landkreis zu prüfen. Er erhoffe sich eine sachliche und lösungsorientierte Diskussion. Die Kinderbetreuung ist keine originäre Aufgabe der Gemeinden sondern wurde durch vertragliche Vereinbarung vom Landkreis auf die Gemeinde übertragen. Die Aufgabe der Kinderbetreuung verursacht einen stetig höheren Zuschussbedarf, der sich auch nicht durch die in Aussicht gestellten Zuweisungen des Landes Niedersachsen und des Landkreises Friesland verringert wird. Vielleicht ist es zu erwarten, dass aufgrund zunehmender Anforderungen, sei es gesetzlicher Art oder aufgrund von Elternwünschen, sogar noch mit einer weiteren Steigerung zu rechnen sei. Aus diesem Grunde sollte ein Prüfauftrag an die Verwaltung gestellt werden, ob und zu welchem Zeitpunkt eine Rückübertragung der Trägerschaft für die Kindertagesstätten an den Landkreis möglich wäre und welche Auswirkungen damit verbunden sind.

 

Frau Günther begrüßte die Initiative und wünschte sich ebenfalls eine entsprechende Prüfung.

 

Herr Lammers wollte sich zunächst die Meinungsbildung seiner Gruppe zu diesem Antrag einholen. Er persönlich stehe dem Prüfauftrag positiv gegenüber. Der Antrag sollte daher erst in einer der nächsten Sitzungen beraten werden. Hierzu bestand Einverständnis.