Beschluss:
Das unbefestigte Teilstück
der Gemeindestraße „Wichtens“, Flurstück 113 / 27, wird zum 01.04.2018
straßenrechtlich gemäß § 8 NStrG eingezogen.
Beschluss:
Das unbefestigte Teilstück
der Gemeindestraße „Wichtens“, Flurstück 113 / 27, wird zum 01.04.2018
straßenrechtlich gemäß § 8 NStrG eingezogen.