Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

 

Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.

 

Der Rat beschließt die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes (Hooksiel Freizeitgelände-West) der Gemeinde Wangerland mit Begründung aufgrund der §§ 2 und 5 des Baugesetzbuches sowie der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.


Herr Lux stellte den Planentwurf vor und ging auf die während der öffentlichen Auslegung eingegangen Stellungnahmen ein. Er wies insbesondere darauf hin, dass  mit der Änderung des Flächennutzungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für weitere freizeitorientierte Nutzungen mit Beherbergungsmöglichkeiten im Freizeitgelände Hooksiel geschaffen werden sollen. Grundlage dafür ist ein städtebaulicher Vertrag aus dem Jahr 2015, der eine solche städtebauliche Entwicklung ermöglicht und bereits zwischen der Stadt Wilhelmshaven, dem Landkreis Friesland, dem Land Niedersachsen, weiteren Grundstückeigentümern und der Gemeinde Wangerland geschlossen worden sei. Der Vertrag entfalte erst seine volle Wirksamkeit, wenn die Flächennutzungsplanänderung in Kraft getreten ist.

 

Herr Ostermann fragte nach, ob bei der Aufstellung von Bebauungsplänen für diesen Bereich die Umweltbelange umfassend zu prüfen sind. Herr Lux teilte mit, dass dies im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zwingend erfolgen müsse. Herr Tammen wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Waldflächen viel zu wertvoll sind, als dass man sie einfach überplane.

 

Herr Ulfers ging auf die viele Jahre alte Vorgeschichte dieser Planung ein und machte deutlich, dass es um die Entflechtung von Konflikten zwischen touristischen und industriellen Belangen gehe. Die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes sei Voraussetzung für den Vertrag aus dem Jahr 2015 und alle weiteren Entscheidungen bzgl. der tatsächlichen Nutzungen erfolgen erst im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung.

 

Herr Mühlena wies abschließend darauf hin, dass seit Aufspülung des Bereichs erstmals eine weiterführende Planung denkbar ist, die freizeitorientierte Nutzungen mit Übernachtungsmöglichkeiten erlaube.