Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Wangerland beschließt die anliegende 1. Änderungssatzung zur Fremdenverkehrsbeitragssatzung ab dem 01.01.2018 auf der Grundlage der vorgelegten Tourismusbeitragskalkulation der Kommuna Treuhand GmbH für die Jahre 2016 bis 2018 und der aufgrund der tatsächlichen Umsätze für das Veranlagungsjahr 2017 durchgeführten Vorteilsermittlung.


Herr Meinen erläuterte die Gründe für die Änderung der aktuellen Fremdenverkehrsbeitragssatzung:

 

Die Begrifflichkeit wird gem. NKAG von Fremdenverkehrsbeitrag in Tourismusbeitrag geändert.

 

Außerdem wurde der Kostenanteil der Gemeinde ermittelt. Dieser soll lt. § 9 Abs. 6 NKAG 10% betragen. Die Berechnungen haben einen Anteil von 11,68% ergeben. Dennoch soll im Rahmen der Ermessenausübung und der Rechtssicherheit für 2018 einen Anteil von 25% beschlossen werden.

 

Die Betriebsartentabelle ändert sich ebenfalls ab 01.01.2018.
Die Vorteils und Gewinnsätze wurden von RA Elmenhorst unter Zuhilfenahme der aktuellen Richtsatzsammlung der Bundesministeriums für Finanzen angepasst.

 

Der Beitragssatz hat sich von 4,723% auf 4,573% leicht verringert. Grund hierfür ist, dass bei der Berechnung des Gesamtumsatzes von den tatsächlichen Veranlagungen für 2017 ausgegangen wurde. In der aktuellen Satzung wurde ein Umsatz von 7.410.000 € zugrunde gelegt. Dieser beträgt nun 7.697.000 €. Da sich das Beitragsvolumen von 350.000 € nicht ändert, sinkt damit auch der Beitragssatz.

 

Anhand einiger Beispiele verdeutlichte Herr Meinen die Veränderungen.

 

 

Herr Cramer äußerte grundsätzliche Kritik an dem Beitrag. Er halte die neue Satzung nicht für rechtmäßig und hoffe auf eine gänzliche Abschaffung des Tourismusbeitrages.

Nicht zuletzt wegen des Urteils zum Strandeintritt werde der nicht gedeckte Aufwand zukünftig größer werden. Die Gemeinde müsse natürlich eine alternative Lösung finden, um die entstehenden Kosten zu finanzieren.

Er betonte, dass es nicht sein könne, dass die Gemeinde Wangerland und die Gäste allein für den entstehenden Aufwand aufkommen müssen. Zum Beispiel sollten auch umliegende Kommunen einen Beitrag leisten.